Sofortige Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern zum Beispiel: Drucker, PC


 


Die Anschaffungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von bis zu Euro 410,00 netto – (z.B: PC`s, Drucker) können ab dem 1.1.2010 wieder sofort in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.


Alternativ besteht ab dem 1.1.2010 ein Wahlrecht für die Bildung eines Sammelpostens für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von Euro 1.000,00 netto.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 - Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de


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“"Immer habe ich den gleichen furchtbaren Traum, Herr Doktor", erzählt der Endvierziger. "Ich sitze splitternackt auf einem Felsen, und aus dem Meere kommt ein gräßliches Ungeheuer, das mir die Eingeweide aus dem Körper nagt." Der Psychiater rät: "Nehmen Sie einen Steuerberater!"”

   


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