Begrenzung der Leiharbeit – Mehr Mitbestimmung – Mindestlöhne – Sozialer Arbeitsmarkt
Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, fürchtet sich auch davor, im Falle langer unverschuldeter Arbeitslosigkeit alles, was an Vermögen und Rücklagen aufgebaut wurde, schnell zu verlieren. Deshalb ist es richtig, dass das im Rahmen anstrengender Arbeit entstandene Vermögen auf sozial adäquate Weise geschützt wird. Das geschieht mit Freibeträgen und mit der Freistellung von Wohnimmobilien. Das sollte nach den Vorschlägen der SPD auch geschehen, indem die Vorsorge für das Alter ebenfalls nicht bei der Grundsicherung für Arbeitslose herangezogen wird.
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Angesichts all der Ausnahmen, die nun die Anrechnung von Vermögen auf die Grundsicherung aus Gerechtigkeitserwägungen begrenzen, die neue unüberschaubare Gerechtigkeitsfragen auslösen, ist es aber sinnvoll, auf die Anrechnung von Vermögen vollständig zu verzichten (nicht von Einkommen aus Vermögen) und lediglich ein Missbrauchsverbot an diese Stelle zu setzen. Dieser Missbrauchstatbestand muss im Gesetz definiert werden. Er läge z.B. vor, wenn durch Finanztransaktionen das Erzielen von Vermögenseinkünften umgegangen wird.
Mit dem grundsätzlichen Verzicht einer Vermögensprüfung wird die Lebensleistung jedes Einzelnen honoriert. Künftig würden dann im Regelfall lediglich Einkünfte – natürlich auch Vermögenseinkünfte – berücksichtigt. Der Sorge, mit dem Arbeitsplatz alles zu verlieren, wäre die Grundlage entzogen. Im Übrigen stellt die Zahl der von der neuen Bundesregierung eingeführten Ausnahmeregelungen den Sinn der Vermögensprüfungen in Frage und ist zudem vermutlich verfassungswidrig. Der notwendige bürokratische Aufwand ist angesichts der wenigen Fälle, in denen heute tatsächlich Vermögen herangezogen wird, nicht mehr zu rechtfertigen.
Außerdem finden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeits- und Lebensleistung nicht gerecht gewürdigt, wenn sie nach spätestens zwei Jahren lediglich die gleichen Unterstützungsleistungen erhalten, wie diejenigen, die noch niemals berufstätig waren. Deswegen wollen wir das bereits existierende zweijährige Übergangssystem vom Arbeitslosengeld I auf das Arbeitslosengeld II (gedeckelt auf maximal 160 Euro im ersten Jahr und maximal 80 Euro im zweiten Jahr) so weiterentwickeln, dass lange Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sich darin niederschlagen.
XI. Die Einzelkämpfer einbeziehen.
Die Zahl der Unternehmerinnen und Unternehmer, die nicht als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigt sind, aber ohne eigene Beschäftigte agieren, nimmt zu. Freelancer, Künstlerinnen und Künstler, viele Selbständige und Subunternehmer erzielen durch ihre oft anstrengende Tätigkeit nur Einkommen, die sich von denen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenig unterscheiden und haben oft nur eine geringe soziale Sicherheit. Deshalb ist es eine Aufgabe sozialdemokratischer Politik, soziale Sicherheit auch für diese Einzelkämpfer auf dem Arbeitsmarkt sicher zu stellen. Das verlangt kluge und intelligente Konzepte, die im Einvernehmen und mit dem Einverständnis dieser Selbständigen erfolgen. Nachdem eine umfassende Krankenversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger von uns durchgesetzt wurde, steht eine Alterssicherung zu den konkreten Perspektiven Selbständiger auf der Tagesordnung. Es wird unsere Aufgabe sein, ein geeignetes, modernes Konzept zu entwickeln, das den Selbstständigen als Arbeitskraftunternehmer gerecht wird.
Den Text finden Sie auch unter: http://www.spd.de/de/pdf/100315_beschluss_arbeitsmarkt.pdf
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