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In Hessen sind bislang 3.286 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz eingegangen



Finanzstaatssekretärin Prof. Dr. Hölscher: Aufstockung der hessischen Steuerfahndungsstellen hat sich gelohnt
In Hessen sind bislang 3.286 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz eingegangen (Stand 21.10.2010). Die Höhe des ermittelten beziehungsweise mitgeteilten Kapitals beträgt rund 1 Mrd. Euro. „Daraus ergeben sich vorläufig festgesetzte Mehrsteuern von 324 Mio. Euro“, teilte heute Finanzstaatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher anlässlich ihrer Herbstreise zu südhessischen Finanzämtern mit. „Die Ergebnisse belegen, dass sich der Personalaufwand zur Bewältigung der Flut von Selbstanzeigen gelohnt hat“, bilanzierte die Finanzstaatssekretärin, die heute unter anderem im Finanzamt Darmstadt einen Ãœberblick über die aktuellen Aufgaben der Außenprüfung erhält.

Um die zeitnahe Abarbeitung aller Selbstanzeigen zu gewährleisten, wurden die Steuerfahndungsstellen des Landes im Frühjahr dieses Jahres kurzfristig um 40 Personen aufgestockt. In der Oberfinanzdirektion Frankfurt wurde zusätzlich eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung eingerichtet. Hintergrund für die außerplanmäßige Personalverstärkung war die nach dem Auftauchen einer Steuerdaten-CD mit Daten mutmaßlicher deutscher Steuerflüchtlinge angeschwollene Flut von Selbstanzeigen. Im Februar dieses Jahres waren es noch 500 Selbstanzeigen gewesen, im März bereits 1.500. „Hessen hat rasch und angemessen auf den personellen Mehrbedarf reagiert“, so Prof. Dr. Hölscher.

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Die Staatssekretärin wies darauf hin, dass die Welle der Selbstanzeigen die Summe der Ende 2010 erzielten Mehrsteuern vermutlich deutlich nach oben treiben wird. 2009 hatten die 212 hessischen Steuerfahnder bei 5.445 durchgeführten Prüfungen ein bestandskräftiges steuerliches Mehrergebnis von 122,4 Mio. Euro erzielt. „Die hessischen Prüfungs- und Fahndungsdienste haben außerordentliche Erfolge zu verzeichnen“, so Prof. Dr. Hölscher abschließend.

Diese sind nach Angaben der Staatssekretärin das Ergebnis einer bereits in den Vorjahren betriebenen konsequenten Personalpolitik. So seien die Außendienste seit Ende 2005 personell um rund 16 Prozent verstärkt worden. „Die hessische Betriebsprüfung und Steuerfahndung ist personell gut aufgestellt“, so Prof. Dr. Hölscher. Als Beispiel für die überdurchschnittlichen Leistungen der Steuerverwaltung nannte die Finanzstaatssekretärin den Bereich der Lohnsteuer-Außenprüfung. Dort sei die Zahl der Prüfer von 204 im Jahr 2005 auf 225 zum 1. Januar 2010 erhöht worden. Auch der Prüfturnus sei überdurchschnittlich. „Hessen weist in der Lohnsteuer-Außenprüfung in allen Betriebsklassen kontinuierlich höhere Mehrergebnisse als der Bundesdurchschnitt auf“, so Prof. Dr. Hölscher. So habe das Ergebnis pro Prüfung von Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Jahr 2009 in Hessen bei 180.376 Euro gelegen, im Bundesschnitt bei 110.545 Euro. Ähnlich positiv sieht es bei der Besteuerung von Einkunftsmillionären aus. Im Jahr 2004 betrug die Prüfungsdichte in der Außenprüfung (zusätzlich zur ohnehin stattfindenden Prüfung im Rahmen der jährlichen Veranlagung) noch 3,4 Prozent, im Jahr 2009 lag sie bei 15,5 Prozent. Professor Dr. Hölscher wies darauf hin, dass im Rahmen einer Außenprüfung nicht nur eine, sondern die letzten drei Steuererklärungen des Steuerpflichtigen geprüft werden. „Hier wird deutlich, dass fast jede zweite Steuererklärung dieses Personenkreises durch die Außenprüfung überprüft wird.“



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