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Häusliches Arbeitszimmer



Schon seit 2007 ist ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen (oder betrieblichen) Tätigkeit darstellt.



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Ob diese Regelung verfassungswidrig ist, wird u. a. das Bundesverfassungsgericht zu klären haben. Falls Ihnen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer entstehen, sollten Sie diese unbedingt in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Denn nur so können Sie später von einem positiven Gerichtsurteil profitieren und sich Ihren Werbungskostenabzug sichern.


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