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Hartz-IV-Urteil gilt auch für privat krankenversicherte ALG-II-Empfänger



Paritätischer Wohlfahrtsverband empfiehlt Klage Privat krankenversicherte ALG-II-Empfänger können sich auf das „Hartz-IV“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen.



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(pressrelations) Diese Einschätzung äußerte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, gegenüber dem ZDF-Magazin „Frontal 21“ (Sendung am Dienstag, 9. März, 21.00 Uhr). „Hartz IV muss auch für besondere Bedarfe aufkommen, die nicht im Regelsatz sind, wenn sie nur regelmäßig auftauchen. Und genau dieses ist bei den Menschen in der privaten Krankenversicherung der Fall“, erklärte Schneider gegenüber dem ZDF-Magazin „Frontal 21“: „Sie haben einen besonderen Bedarf, nämlich das, was an zusätzlichen Kosten für die Krankenversicherung aufzubringen ist, und dieser Bedarf tritt regelmäßig auf, jeden Monat.“
Bisher übernehmen Jobcenter bei ALG-II-Empfängern Aufwendungen für eine private Krankenversicherung nur in der Höhe des Betrags, der auch gesetzlich Versicherten zusteht. Dadurch wird ein großer Teil des Krankenversicherungs-beitrages, den die private Krankenversicherung (PKV) im so genannten Basistarif verlangt, nicht abgedeckt. Den Rest – in der Regel monatlich rund 160 Euro – müssen die Betroffenen von ihrem Arbeitslosengeld II allein aufbringen oder sich verschulden. Nach dem Karlsruher Urteil empfiehlt Schneider, bei den Jobcentern Widerspruch einzulegen und bei Ablehnung zu klagen. „Die Chancen sind außerordentlich gut, dass man Recht bekommt“, sagt Schneider. „Das Urteil des Verfassungsgerichts ist ganz klar.“


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Die Deckunglücke für privatversicherte Arbeitslose ist eine Folge der Gesundheitsreform 2007. Die Große Koalition erkannte das Problem, konnte sich aber nicht auf eine Lösung einigen. Das gilt auch für die schwarz-gelbe Koalition.

Brigitte Pothmer (B90/Grüne) fordert von den privaten Krankenkassen, sich mit dem Betrag zufrieden zu geben, den ihnen die Jobcenter derzeit überweisen. Alles andere sei eine Subventionierung der PKV zu Lasten der Steuerzahler.

„Das wollen wir nicht“, erklärte Pothmer gegenüber „Frontal 21“. Sie verlangt von den privaten Krankenversicherern, nach dem Vorbild der gesetzlichen Kassen den Versicherungsbeitrag für ALG-II-Bezieher abzusenken. Die Grünen haben einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet.


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Volker Leienbach, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung, widerspricht dieser Forderung. Er verwies gegenüber „Frontal 21“ darauf, dass der Bedürftigkeitstarif für Arbeitslose bereits hochsubventioniert sei: „Hier ist ganz klar die Verpflichtung des Sozialstaates, diese Hilfsbedürftigen zu unterstützen.“



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