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Hartz-IV – Anrechnung von Aufwandentschädigungen im Ehrenamt bald möglich



Bundesregierung verweigert Hartz-IV-Empfängern Teilhabe: Paritätischer kritisiert neue Regelungen zum Ehrenamt
Berlin (ots) – Als völlig inakzeptabel kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Bundesregierung, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement künftig als Einkommen voll auf den Hartz-IV-Regelsatz anzurechnen. Der Verband unterstützt die Forderungen der SPD und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die rechtliche Diskriminierung von Hartz-IV-Empfängern im Ehrenamt zu verhindern.

„Während das Engagement normalerweise durch einen steuerlichen Freibetrag von 2100 Euro honoriert wird, wird der Langzeitarbeitslose für seinen freiwilligen Einsatz im Sportverein oder als ehrenamtlicher Bürgermeister durch Kürzungen seines Regelsatzes bestraft. Sollte diese Regelung Gesetzeskraft erlangen, würde die Zwei-Klassen-Gesellschaft auch im Ehrenamt Einzug halten“, warnt Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.

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