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Harmonisierung der Bemessungsgrundlage der Unternehmenssteuer



Zum Richtlinienentwurf der EU-Kommission über eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlage der Unternehmenssteuer erklärt die Finanzexpertin Birgit REINEMUND:
Steuervereinfachung, Abbau von Bürokratie- und Verwaltungsaufwand ist für international tätige Unternehmen ein längst überfälliger Schritt.


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Die Harmonisierung der Bemessungsgrundlage für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union geht in die richtige Richtung. Im Bereich der Körperschaftssteuer müssen heute Betriebe mit bis zu 27 unterschiedlichen Steuerverwaltungen zusammenarbeiten und sich bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage mit bis zu 27 unterschiedlichen Steuersystemen auseinandersetzen.

Es ist gut, dass zehn Jahre Diskussion jetzt in einen Richtlinienentwurf der EU-Kommission münden. Es ist gut, wenn als Nebeneffekt der Diskussionen um gemeinsame Stabilisierungsmechanismen innerhalb der EU jetzt eine Chance gesehen wird, harmonisierte steuerliche Bemessungsgrundlagen trotz Einstimmigkeitsprinzip durchzusetzen. Allerdings sind Haushaltssouveränität und Steuerhoheit der einzelnen Mitgliedsstaaten Grundprinzipien der europäischen Idee, und das muss auch weiterhin gewährleistet bleiben.

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