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Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätz ist verfassungsrechtlich bedenklich



Der Tagesspiegel: DGB: Bei Hartz IV wird die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht
Berlin (ots) – Berlin – Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) verfassungsrechtlich bedenklich.

Der Gesetzentwurf werde dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts „nicht gerecht“ und bilde „keine tragfähige Basis zur Vermeidung von Armut, insbesondere von Kinderarmut“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung des Sozialausschusses an diesem Montag, die dem Tagesspiegel (Montagausgabe) vorliegt.

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„Die Verfassungslage ist entscheidend, nicht die Kassenlage“, heißt es in der 26-seitigen Analyse. Nach Ansicht des DGB sind die Regelsätze, insbesondere die von Kindern, zu niedrig. Sie seien „nicht auf die Vermeidung von Armut ausgelegt“, sondern „durch eine politisch motivierte, gesteuerte Auswertung“ der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zustande gekommen. Das Verfahren zur Ableitung der Regelsätze sei „nicht in ausreichender Transparenz“ durchgeführt, die Referenzgruppe „auf methodisch unzulässige Weise“ gebildet worden, außerdem gebe es „teils fragwürdige normative Entscheidungen“, kritisieren die DGB-Fachleute. So sei etwa „nicht nachvollziehbar“, warum Hartz-IV-Empfänger nicht „im geringen Maß Alkohol und Zigaretten konsumieren sollen“. Auch das Bildungspaket ist nach Ansicht des DGB „zu klein“. Der Betrag von zehn Euro sei „weitgehend freihändig abgeleitet“, kritisiert der DGB, es sei zweifelhaft, ob eine solche Regelung verfassungskonform sei.



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