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Generali Konjunkturrente®



München (ots) – Generali-Kunden profitieren weiter vom Vertriebskonzept der Konjunkturrente. Denn der Staat „verschenkt“ auch über das Jahr 2009 hinaus weiter Geld. Aus dem so genannten Bürgerentlastungsgesetz, BEG, ergeben sich ab Januar 2010 Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger i.H.v. ca. 9,5 Mrd. Euro. Das Entlastungsvolumen entfällt dabei größtenteils auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Beamte und Selbständige werden entlastet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Basis Kranken- und Pflegeversicherung zum Existenzminimum gehören und deshalb nicht besteuert werden dürfen.


Arbeitnehmer können also ihre Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen, soweit diese Beiträge der Basisversorgung dienen. Bei gesetzlich Krankenversicherten sind dieses 96 Prozent der Beitragssumme (4 % Krankengeld werden nicht der Basisversorgung hinzugerechnet), bei privat Versicherten mindestens 80 Prozent der Beitragssumme. (Den genauen abzugsfähigen Beitrag teilt die jeweilige Krankenversicherung mit.) Der Abzug der Beträge erfolgt nicht erst mit Abgabe der Steuererklärung, sondern er wird monatlich bei der Berechnung der Steuern berücksichtigt.

Clevere Arbeitnehmer investieren dieses staatliche Geldgeschenk in die Generali Konjunkturrente®, eine betriebliche Altersvorsorge, und verdoppeln mit Hilfe umfangreicher staatlicher Förderungen die mögliche Sparrate. Ein gesetzlich krankenversicherter Single mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 EUR hat allein durch die genannten Steuervorteile zum Beispiel einen Vorteil in Höhe von monatlich 42 EUR. Investiert er dieses Geld in eine bAV, wird daraus ein Versicherungsbeitrag in Höhe von monatlich 84 EUR.

Durch das BEG gibt es also auch 2010 für viele Arbeitnehmer, die bislang glaubten, sich eine bAV nicht leisten zu können, wieder ein neues zusätzliches Nettoeinkommen, das für die Einzahlung in eine bAV zur Verfügung steht. Darüber hinaus gewährt die Generali die Möglichkeit, diese faktisch zum Nulltarif vom Staat ermöglichte Vorsorge mit Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers oder der Aufstockung mit eigenen Beiträgen zu kombinieren.

Weitere Informationen: www.konjunkturrente.de.



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