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Gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Schweiz zur Klärung bilateraler Finanz- und Steuerfragen



Bei dem heutigen Treffen zwischen Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und seinem schweizer Amtskollegen, Bundesrat Dr. Hans Rudolf Merz, wurde vereinbart, offene bilaterale Finanz- und Steuerfragen in konstruktiver Weise zu lösen.


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Zu diesem Zweck wurden die beiden Staatsekretäre Dr. Hans Bernhard Beus und Dr. Michael Ambühl beauftragt, die Arbeiten einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten zu koordinieren.

In diesem Rahmen sollen insbesondere folgende Themen behandelt werden:
* Möglichkeiten der Herbeiführung einer Besteuerung von nicht versteuerten Vermögenswerten, die von in Deutschland ansässigen Personen bei Finanzinstituten in der Schweiz angelegt sind;
* Sicherstellung einer Besteuerung mit Abgeltungscharakter der laufenden Kapitaleinkünfte aus Vermögenswerten, die von in Deutschland ansässigen Personen bei Finanzinstituten in der Schweiz angelegt sind, sowie von Ãœbertragungen solcher Vermögenswerte insbesondere durch Erbschaft oder Schenkung;


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* Marktzugang; gestützt auf die von den zuständigen Aufsichtsbehörden erarbeiteten Lösungsvorschläge Prüfung eines erweiterten Marktzugangs für Schweizer Banken in Deutschland;
* flankierende Arbeiten im Hinblick auf die Unterzeichnung des Revisionsprotokolls zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen,einschließlich Fragen zum Umgang mit dem Kauf von Bankdaten und eine umfassende Information der Schweiz darüber.

Deutschland nimmt zur Kenntnis, dass die Schweiz keine Amtshilfe auf Basis von gekauften Bankdaten leistet.



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