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Gehälter von GmbH-Geschäftsführer



Viele GmbHs orientieren sich an der nicht mehr aktuellen Aussage des Bundesfinanzhofs, dass sich die Jahresvergütung des Geschäftsführenden Gesellschafters regelmäßig aus mindestens 75 Prozent Festgehalt und höchstens 25 Prozent Tantieme zusammensetzen darf.



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Das lässt sich unter anderem aus den Ergebnissen der jüngsten Gehälter-Umfrage des BBE Verlags schließen, die auch über die DATEV erhältlich ist. Demnach liegt das Verhältnis von Festgehalt und Tantieme durchschnittlich bei 21,9 Prozent. Inzwischen gesteht der Bundesfinanzhof aber durchaus zu, dass eine Geschäftsführervergütung steuerlich zulässig sein kann, wenn sie sich zu mehr als 25 Prozent aus gewinnabhängigen Anteilen zusammensetzt. Entscheidend ist, dass die Jahresbezüge insgesamt angemessen sind.
Dieser erweiterte Spielraum wird offensichtlich von vielen GmbHs noch nicht genutzt. Welche Mandanten vom Wegfall der Begrenzung des variablen Anteils einer Geschäftsführervergütung betroffen sein könnten, lässt sich mit einer Abfrage über das Daten-Analyse-System der DATEV feststellen. An die auf diesem Weg ermittelten Mandanten kann die Kanzlei dann mit einem entsprechenden Beratungsangebot herantreten und beispielsweise Vorschläge zur Flexibilisierung der Gehälter machen.


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Das Daten-Analyse-System greift mandantenübergreifend auf die Daten in verschiedenen DATEV-Anwendungen in der Kanzlei zu und filtert die von wichtiger Rechtsprechung und Gesetzgebung betroffenen Unternehmen oder Personen heraus. Ãœber einen in dem System enthaltenen Aktualisierungsservice der DATEV erhalten Anwender regelmäßig vorbereitete Abfragen zu aktuellen Steuer- und Beratungsthemen.



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