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Freibeträge für Schenkungen



Nutzung der Freibeträge für Schenkungen
Die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen sind nicht einmalig – die Freibeträge leben alle 10 Jahre wieder auf. Wenn Sie regelmäßig Teile Ihres Vermögens übertragen, verdoppeln, verdrei- oder vervierfachen Sie Ihre Freibeträge, eine Strategie um Vermögen auf die nächste Generation oder auf nicht eheliche Lebenspartner zu übertragen. Prüfen Sie zum Jahreswechsel, ob es für Sie sinnvoll ist Vermögensübertragungen vorzunehmen.


Verdoppeln Sie die Freibeträge für Schenkungen
Freibeträge stehen jedem einzelnen Schenkenden zu. Jeder Schenkende löst einen Freibetrag aus – der Beschenkte verdoppelt damit also seinen Freibetrag, wenn er von jedem Eltern-/ Großelternteil eine Schenkunger hält.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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