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Familien und haushaltsnahe Dienstleistungen



Stuttgart, 24. Februar 2009 – Ab 2009 erhalten Eltern für ihre Sprösslinge mehr Kindergeld. Die Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich auch auf den Kinderfreibetrag aus. Darüber hinaus werden haushaltsnahe Dienstleistungen besser absetzbar sein.
Diese und noch andere Maßnahmen, die besonders Familien entlasten sollen, hat die Bundesregierung am 16.10.2008 in einem neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.


Die Vorschriften zur Kinderbetreuung werden im Gesetz zusammengefasst. Für die Steuerpflichtigen ergeben sich daraus keine Auswirkungen.

Kinder aus sozial schwachen Familien erhalten künftig EUR 100,00 für Schulbedarf jeweils zum Schuljahresbeginn bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse führen ab 2009 zu einer stärkeren Steuerentlastung. Die Pflegepauschbeträge, die bisher als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden konnten, werden ebenfalls in die Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen einbezogen. Dadurch können beispielsweise auch Heimbewohner von der Steuerermäßigung profitieren. Die erweiterte Abzugsmöglichkeit für Handwerkerrechnungen ist zwar nicht Bestandteil des Familienleistungsgesetzes, ist aber im Konjunkturpaket der Bundesregierung vorgesehen.

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