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Erstattung der Umsatzsteuer von Taiwan



Wie das taiwanische Finanzministerium am 18. August 2010 bekannt gab, können deutsche Unternehmen, die in Taiwan Lieferungen und Dienstleistungen beziehen, rückwirkend ab 1. Juli 2010 ihre gezahlte Umsatzsteuer erstattet bekommen.

In einem speziellen Vorsteuer-Vergütungsverfahren können die Unternehmen für Aufwendungen wie Messeteilnahme, Firmenbesuche, Ãœbernachtungs- und Transportkosten einen Erstattungsantrag bei der taiwanischen Steuerbehörde stellen.


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Das Finanzministerium hatte auf Initiative und Vermittlung der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland (offizielle Repräsentanz von Taiwan) das Umsatzsteuergesetz (Value-added and Non-value-added Business Tax Act) überarbeitet und damit die Gegenseitigkeit bei der Umsatzsteuerrückerstattung auf den Weg gebracht.

In der Folge hat das deutsche Bundesfinanzministerium Taiwan auf die Liste der Drittstaaten gesetzt, mit denen im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens Gegenseitigkeit besteht. Damit können auch Unternehmen aus Taiwan, die Leistungen in Deutschland beziehen, ihre gezahlten Umsatzsteuern rückwirkend ab dem 1. Juli 2010 auf Antrag zurückerhalten.

Die Umsatzsteuerrückerstattung macht Taiwan für ein Engagement deutscher Unternehmen noch attraktiver und stärkt sein Standing als internationaler Messestandort für Aussteller und Besucher aus Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des taiwanischen Finanzministeriums (Stichwort: Exhibitors VAT Refund System): english.etax.nat.gov.tw

Pressemitteilung, Presseabteilung Taipeh Vertretung, 20.08.2010


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Quelle: openPR



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