Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Erhöhung der Umsatzsteuer in 2007



Die Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent tritt zwar erst zum 1. Januar 2007 in Kraft, doch Steuerberater weisen spätestens jetzt ihre mittelständischen Mandanten auf den Umstellungsaufwand beispielsweise in der Finanzbuchführung hin. Insbesondere die technischen Vorbereitungen sollten bereits vor dem Jahreswechsel angegangen werden.

In der Umstellungsphase gibt es für Steuerberater und Selbstbucher zahlreiche Fragen zu klären. Die DATEV unterstützt deshalb ihre Mitglieder und deren Mandanten auf mehreren Ebenen. Für eine erste Information können Steuerberater die Mandanten-Info „Umsatzsteuererhöhung 2007. Handeln Sie jetzt!“ weitergeben. Darin erfahren Freiberufler und Unternehmer beispielsweise, wie Anzahlungen und Dauerleistungen zu verrechnen sind und wie sie etwa mit Teilleistungen in 2006 noch vom Gesetzgeber zugelassene Handlungsspielräume nutzen und damit Steuern sparen können.

Für die weitergehende Information kann in Kanzlei und Unternehmen die CD „Umsatzsteuererhöhung 2007 – Wissen extra“ eingesetzt werden. Sie gibt schlagwortbezogen einen Ãœberblick über die neue Regelung, die rechtlichen Zusammenhänge und Details sowie deren Auswirkungen auf die Buchführung 2006/2007. Die Ãœbergangsprobleme lassen sich anhand von Fallbeispielen, Buchungshilfen und Konten somit sicher lösen. Weiterbildung in Form von Seminaren bietet das Dialogseminar online „Aktuelles zur Umsatzsteuer“, das von TeleTax, dem Gemeinschaftsunternehmen der Steuerberaterverbände und der DATEV, angeboten wird.

In den Programmen der DATEV wurde bzw. wird die neue Regelung wie gewohnt zuverlässig und rechtzeitig umgesetzt. In der DATEV Informations-Datenbank sind dazu weiterführenden Informationen hinterlegt. Sollte trotz dieses umfangreichen Informationspaketes dann in der heißen Umstellungsphase doch noch Beratungsbedarf bestehen, können Anwender von voraussichtlich Mitte Dezember an, eine Sonder-Hotline der DATEV zur Umsetzung der Umsatzsteuererhöhung in der Finanzbuchführung nutzen.



Kommentieren

Links: