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Ergebniss des Arbeitskreises Steuerschätzungen in Hamburg



Ergebnisse der 135. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 3. bis 5. November 2009
Vom 3. bis 5. November 2009 fand in Hamburg auf Einladung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg die 135. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2009 und 2010.


Die Schätzung ging vom geltenden Steuerrecht aus. Für das Jahr 2010 waren gegenüber der vorangegangenen Schät­zung vom Mai 2009 die finanziellen Auswirkungen folgender Gesetze zu berücksichtigen:
* Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung); nur Differenz zum Mai-Ansatz
* Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes
* Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform.

Die in der Mai-Schätzung unterstellten finanziellen Auswirkungen des EuGH-Urteils „Meilicke“ verschieben sich um ein weiteres Jahr nach hinten, weil erst Ende kommenden Jahres mit einer erneuten Entscheidung des EuGH in dieser Sache zu rechnen ist. Außerdem kann das Gesetz zur Modernisierung des Wagniskapitalmarkts aus EU-rechtlichen Gründen vorerst nicht angewendet werden.

Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland verlief im Sommerhalbjahr günstiger als noch im Frühjahr erwartet. Zudem deuten die in die Zukunft weisenden Wirtschaftsdaten auf eine Fortsetzung der konjunkturellen Aufwärtstendenz hin. Dennoch verbleibt die gesamtwirtschaftliche Aktivität auf niedrigem Niveau. Im Schätzzeitraum 2009 und 2010 werden für das nominale Bruttoinlandsprodukt nun Veränderungsraten von – 3,9 % bzw. + 1,6 % erwartet. Dies entspricht gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2009 für die Jahre 2009 und 2010 einer Aufwärtskorrektur von + 1,4 bzw. + 0,4 Prozentpunkten.

Die für die Steuerschätzung relevanten Einzelaggregate sind in der Herbstprojektion ebenfalls angepasst worden. Dies betrifft in besonderem Maße die erwarteten Steigerungsraten der Unternehmens- und Vermögenseinkommen, die für das Jahr 2009 deutlich und für das Jahr 2010 leicht nach oben korrigiert wurden.

Verglichen mit der letzten Steuerschätzung vom Mai 2009 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2009 voraussichtlich um – 3,0 Mrd. € niedriger ausfallen. Dies ist wesentlich auf Steuerrechtsänderungen mit Wirkung für 2009 zurückzuführen, die erst nach der Mai-Steuerschätzung beschlossen wurden.

Für den Bund ergeben sich dabei wegen voraussichtlich deutlich niedrigerer EU-Abführungen Mehrein­nahmen von + 1,5 Mrd. €. Länder und Gemeinden können hingegen für dieses Jahr – 2,0 Mrd. € bzw. – 1,0 Mrd. € weniger an Steuereinnahmen erwarten.

Im Jahr 2010 wird das Steueraufkommen insgesamt voraussichtlich etwas über dem Schätzergebnis vom Mai 2009 liegen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seinen Schätzansatz für 2010 um + 1,1 Mrd. € angehoben. Einem leichten Zuwachs bei Bund (+ 1,0 Mrd. €) stehen konstante Einnahmen bei den Ländern und Mindereinnahmen bei den Gemeinden (- 1,1 Mrd. €) gegenüber.

Seite 1 der Anlage enthält die Ergebnisse der Steuerschätzung. Um einen Vergleich mit den letzten Steuerschätzungen vom Mai 2009 zu ermöglichen, sind die Abweichungen auf Seite 2 im Einzelnen dargestellt.



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