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Elterngeldfreibetrag berücksichtigt besondere Situation



Vorschläge für Aufstocker und Minijobber beim Elterngeld sind richtig
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will Geringverdiener, die auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, mit einem Elterngeldfreibetrag in Höhe von bis zu 300 Euro steuerlich entlasten. Für die Minijobs schlägt sie vor, die bisherige Rechtslage beizubehalten und pauschal versteuerte Einkünfte bei der Berechnung des Elterngelds einzubeziehen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach:

„Die Vorschläge von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, beim Elterngeldbezug für Aufstocker und Minijobber eine Lösung zu finden, sind zu begrüßen. Der geplante Elterngeldfreibetrag berücksichtigt bei Aufstockern, die einen Anspruch auf Elterngeld haben und vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, zu Recht deren besondere Situation. Eine volle Anrechnung des Elterngelds bei der Grundsicherungsleistung oder dem Kinderzuschlag wäre in diesen Fällen nicht angemessen. Auch der Vorschlag, bei Minijobbern pauschal versteuerte Einkünfte bei der Berechnung des Elterngelds einzubeziehen, findet unsere Unterstützung.

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Die von der Ministerin vorgeschlagenen Änderungen am Haushaltsbegleitgesetz 2011 entsprechen genau dem Zweck des Elterngelds. Alle vor der Geburt eines Kindes erwerbstätigen Eltern sollen ihre Tätigkeit unterbrechen können, ohne dass es zu allzu großen Einkommensnachteilen kommt. Damit entsprechen die Vorschläge der Systematik des Elterngelds als Lohnersatzleistung und sind Ausdruck des Ziels der Koalition, Erwerbsanreize zu fördern.“



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