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Die Bettensteuer wird vom BdSt. NRW für grundsätzlich falsch gehalten



Bund der Steuerzahler hält Bettensteuer für grundsätzlich falsch
Die Aufwandsteuer sei rechtswidrig, zu bürokratisch und viel zu aufwändig.
Bei der Anhörung vor dem Landtag zum Thema „Bettensteuer“ hat der Bund der Steuerzahler diese Bagatellsteuer scharf kritisiert. Der Aufwand für diese Einnahme der Kommunen sei im Verhältnis zum Ertrag viel zu hoch. Vor allem sei die Steuer aber gleich aus zwei Gründen rechtswidrig.

Der Landesregierung könne daher nur empfohlen werden, die Genehmigung dieser Steuer zurückzunehmen und eine grundsätzliche Reform der Gemeindefinanzierung anzugehen.

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Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) hat die von der Landesregierung genehmigte „Bettensteuer“ anlässlich der heutigen Anhörung vor dem Landtag als „grundsätzlich falsch“ bewertet. Sie sei wie alle Bagatellsteuern zu kompliziert, zu aufwändig und zu bürokratisch, erklärte Georg Lampen, Vorsitzender des BdSt NRW.

Entscheidend sei allerdings, dass diese Abgabe rechtswidrig sei. Denn: Zum einen darf eine solche Aufwandsteuer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht nur einen „Aufwand“ erfassen, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensstandards hinausgeht. Eine Ãœbernachtung in einer anderen Stadt ist heute aber keineswegs Ausdruck einer besonderen finanziellen Leistungsfähigkeit, erst recht nicht bei beruflich bedingten Ãœbernachtungen. Und damit ist die Steuer unzulässig. Eine Trennung zwischen Geschäfts- und „Vergnügungsreisen“ wie Dortmund es plant, ist zudem noch aufwändiger und steht damit in keinem Verhältnis zum Ertrag der Steuer.

Zum anderen ist die Bettensteuer gleichartig mit der Umsatzsteuer und damit verfassungswidrig. Denn beide Steuern haben den gleichen Steuerschuldner und den gleichen Steuertatbestand, was nicht zulässig ist.

Der Landesregierung könne daher nur geraten werden, die Genehmigung der Bettensteuer wieder zurückzunehmen und eine grundsätzliche Reform der Gemeindefinanzierung in Angriff zu nehmen, um die Finanzen der Gemeinden auf eine solide Basis zu stellen. Dann müssen sich die Kommunen auch nicht weitere skurrile Steuern, wie die Betten-, die Bräunungs-, die Pferde- oder die Handymastensteuer einfallen lassen.

Pressestelle:
Beate Berrischen
Tel. 02 11/ 99 175-10, Fax: -50
berrischen@steuerzahler-nrw.de



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