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Dem Finanzminister Widerstand leisten – Peer Steinbrück bleibt hart



Obwohl der Bundesfinanzhof die Kürzung der Pendlerpauschale am 23.01.08 für verfassungswidrig erklärt hatte, will der Finanzminister nicht nachgeben.

Nach Auffassung des BFH sind Aufwendungen für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz Werbungskosten. Das Bundesfinanzministerium hingegen will diese Fahrten als Privatfahrten einstufen, für die es keine steuerlichen Erleichterungen mehr geben soll. Die letzte Instanz ist das Bundesverfassungsgericht, dessen Entscheidung – wahrscheinlich im Sinne des BFH – nicht vor Ende 2008 erwartet wird.

Bis zur endgültigen Klärung in Karlsruhe sollten Sie in Ihrer Steuererklärung ab 2007 die Pendlerpauschale nach altem Recht – also ab dem ersten Kilometer – absetzen. Sollte sich das Bundesverfassungsgericht Steinbrücks Meinung anschließen, müssen Sie das einbehaltene Geld zurückzahlen; dieser Fall ist nach Meinung von Experten jedoch unwahrscheinlich. Die Finanzämter sind angehalten, die Steuerbescheide als vorläufig anzuerkennen. Wenn Ihr Finanzamt die Pauschale erst ab Kilometer 21 akzeptiert, können Sie mit Hilfe von FORMBLITZ gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Den Musterbrief gegen die Kürzung der Pendlerpauschale gibt es kostenlos unter www.formblitz.de. Ebenfalls kostenlos zum herunterladen steht der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung sowie der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung auf FORMBLITZ zur Verfügung.
Vertrauen Sie auf FORMBLITZ – schließlich geht es um Ihr Geld!



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