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Besteuerung von grenzüberschreitend tätiger Unternehmen



Brüssel / Berlin (ots) – Die Besteuerung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen soll sich deutlich vereinfachen. Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) eine EU-weit gültige Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer vorgeschlagen. „Damit können Unternehmen in der EU leichter und kostengünstiger Geschäfte abwickeln“, sagte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta. „Zudem entstehen für kleine und mittlere Unternehmen, die über ihre inländischen Märkte hinaus expandieren wollen, neue Möglichkeiten.“


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Die neue Bemessungsgrundlage ist eine wichtige Initiative in der Wachstumsstrategie Europa 2020 und aus dem Jahreswachstumsbericht der Kommission sowie aus dem von den Staats- und Regierungschefs beschlossenen „Pakt für den Euro“.

Bei dem Vorschlag geht es nicht um die Höhe der Unternehmenssteuern, sondern um eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Der Steuersatz würde auch künftig von jedem Land national entschieden. Auch geht es nicht um eine Steuer für die EU, sondern um einfachere Regeln und mehr Transparenz für eine nationale Steuer. Die „Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB) hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Steuererklärungen EU-weit nur noch bei einem Finanzamt einreichen müssen und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste verrechnen können. Unternehmen sollen selbst entscheiden können, ob sie die neue EU-weite Berechnungsgrundlage nutzen oder weiter nach den nationalen Systemen abrechnen.

Nach Schätzungen der Kommission ermöglicht die GKKB Unternehmen in der EU, jährlich Befolgungskosten in Höhe von 700 Mio. Euro einzusparen, und weitere 1,3 Mrd. Euro durch die Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten. Das Einsparpotenzial für Unternehmen, die grenzübergreifend expandieren wollen, beläuft sich auf bis zu 1 Mrd. Euro. Zudem soll die GKKB die EU für ausländische Investoren attraktiver machen.

Derzeit entstehen für Unternehmen durch die in jedem der 27 Staaten unterschiedliche Berechnung der Steuern unnötige Belastungen. Auch müssen die Unternehmen mit bis zu 27 verschiedenen Steuerverwaltungen zusammenarbeiten. Zudem müssen sie für die Besteuerung ihrer gruppeninternen Transaktionen ein äußerst komplexes System anwenden (Verrechnungspreise) und können ihre in einem Mitgliedstaat entstandenen Verluste nicht mit Gewinnen ausgleichen, die sie in einem anderen Mitgliedstaat erzielt haben. Die Folge ist, dass größeren Unternehmen hohe Kosten und Komplikationen entstehen, und kleine Unternehmen häufig ganz davon Abstand nehmen, in der EU zu expandieren.

Pressekontakt:
Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland
Pressestelle
Carsten Lietz – Tel 030 2280 2300
carsten.lietz@ec.europa.eu

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