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Behördenwirrwarr für Bürger und Beschäftigte verhindert – Grundgesetzänderung für Hartz-IV-Jobcenter



Berlin (ots) – Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt die Einigung von Union, FDP und SPD auf eine Grundgesetzänderung, die die Beibehaltung der Jobcenter von Arbeitsagenturen und Kommunen in der bisherigen Form möglich macht.



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„Die rund 7 Millionen Hartz-IV-Bezieher werden damit auch künftig aus einer Hand betreut, die Mitarbeiter in Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen haben nun wieder eine sichere Grundlage für ihre weitere Arbeit. So ist ein Behördenwirrwarr für Bürger und Beschäftigte in letzter Minute verhindert worden“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen.

Eine Grundgesetzänderung sei, wie der dbb seit der Verfassungsgerichtsentscheidung gegen die enge Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern Ende 2007 immer wieder betont habe, die einzig sinnvolle Lösung, so Heesen.

„Die Alternative, eine Trennung der verfassungsrechtlich nicht gedeckten Mischverwaltung wie ursprünglich durch die Koalitionsvereinbarung von Union und FDP beabsichtigt, hätte nicht nur eine gewachsene und zunehmend erfolgreiche Zusammenarbeit zu Lasten der betroffenen Arbeitssuchenden sowie der Beschäftigten in Frage gestellt. Sie hätte zudem mehr Bürokratie und einen weiteren Anstieg sozialgerichtlicher Verfahren zur Folge gehabt“, machte der dbb-Chef deutlich. „Außerdem war auf Seiten aller Beteiligten stets unstrittig, dass die kommunalen Leistungen, insbesondere in Sachen Kosten der Unterkunft, und die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf Langzeitarbeitslose zusammengehören, so dass nur gemeinsam gefördert und gefordert werden kann“, stellte Heesen fest.


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