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Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus Kontenklärung beantragen



Berlin (ots) – Alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, sollten diese nun umgehend beantragen. Dies ist notwendig, da die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 ablaufen. Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.


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Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben können. In der Regel fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung. Bei den 2,3 Millionen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geführten Versicherungskonten in den neuen Bundesländern sind noch ca. 286.000 Konten nicht vollständig geklärt. Dies entspricht einem Anteil von rund 12 Prozent.

Die notwendigen Antragsunterlagen für eine Kontenklärung können im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de heruntergeladen werden. Bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind die Antragsunterlagen ebenfalls erhältlich. Die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen helfen auch beim Ausfüllen der Unterlagen.

Pressekontakt:

Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de



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