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Attac fordert Transparenz zwischen Banken und Steuerbehörden



Fauler EU-Kompromiss bei Steuerhinterziehung
Als einen Skandal hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac den gestrigen Beschluss der europäischen Finanzminister zum Austausch von Steuerdaten innerhalb der EU kritisiert. Der von den Ministern gefeierte Kompromiss sei weit entfernt von einem notwendigen automatischen Informationsaustausch zwischen Banken und Steuerbehörden. „Es ist ungeheuerlich, dass Kapitaleinkommen, also Einkommen aus Dividenden, Lizenzen und Tantiemen, vom vereinbarten automatischen Informationsaustausch ab 2015 ausgenommen sind“, sagte Detlev von Larcher vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. „Damit gibt die EU den Kampf gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung im großen Maßstab wieder einmal auf.“

Ausgetauscht werden sollen gemäß der gestrigen Vereinbarung lediglich Informationen über Lohn- und Gehaltseinkünfte, die Vergütung für Aufsichtsräte, Renten sowie Einkünfte aus Lebensversicherungen und Immobilien, die ab dem Jahr 2014 anfallen. Detlev von Larcher: „Trotz der Riesenverschuldung Europas als Folge der wiederholten Bankenrettungen bleibt die Politik bei ihrer neoliberalen Linie, indem sie Kapitaleinkünfte außen vorlässt – sprich die Reichen und Superreichen mal wieder verschont.“ Dabei würden Steueroasen und lasche Kontrollen von Einkommensmillionären jedes Jahr einen immensen Schaden für das Allgemeinwohl anrichten. Allein in Deutschland werden jährlich rund 100 Milliarden Euro Steuern hinterzogen – mehr als dreimal so viel, wie für „Hartz IV“ ausgegeben wird.

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Attac fordert einen vollständigen automatischen Informationsaustausch zwischen Banken und Steuerbehörden. Zudem pochen die Globalisierungskritiker auf eine Verschärfung der europäischen Zinsrichtlinie, von der die Finanzminister in der EU nach wie vor weit entfernt sind. Die EU-Kommission hatte zwar Ende 2008 vorgeschlagen, auch Kapitalerträge zu erfassen, die EU-Bürger mit Stiftungen im Ausland, bestimmten Lebensversicherungen, Zertifikaten und Fonds erwirtschaften. Doch es bleibt nun bei der 2005 in Kraft getretenen Zinssteuerrichtlinie, nach der alle 27 EU-Staaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, die Kanalinseln, die Kaimaninseln und Guadeloupe nur Zinseinkünfte ans heimische Finanzamt des Anlegers melden oder einer anonymen Quellensteuer unterwerfen müssen.

Einen kleinen Fortschritt sieht Attac darin, dass mit der gestrigen Vereinbarung nun auch die Schweiz, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg mit von der Partie sind. Dass Amtshilfe jetzt auch bei dem Verdacht auf Steuerhinterziehung und nicht nur bei Steuerbetrug gewährt werden soll, sei ebenfalls eine Verbesserung. „Aber auch hier beißt sich die Katze nach wie vor in den Schwanz, da die Ermittler für die Amtshilfe einen begründeten Verdacht gegen eine konkrete Person nachweisen müssen, was ohne Einblick in die Bankdaten kaum möglich ist“, stellte Mike Nagler, ebenfalls Mitglied im Attac-Koordinierungskreis, fest.



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