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AOK und Co. fühlen sich vom Bundessozialgericht benachteiligt



Zank um Hartz-IV-Empfänger
Gesetzliche Krankenkassen fühlen sich vom Bundessozialgericht benachteiligt
Baierbrunn (ots) – Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom Januar dieses Jahres bekommen Hartz-IV-Empfänger, die privat krankenversichert bleiben müssen, vom Jobcenter 287 Euro für ihre Versicherung erstattet.


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Die gesetzlichen Kassen bekommen pro Versichertem nur 131 Euro. Weil ihre Ausgaben für diese Mitglieder tatsächlich im Schnitt 278 Euro betragen, fühlen sich AOK und Co. benachteiligt. Im Jahr summierten sich diese Ausgaben auf über fünf Milliarden Euro, rechnet Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen in der „Apotheken Umschau“ vor und klagt: „Es gibt keinen Grund, die private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen besserzustellen.“ Privat Versicherte, die Hartz-IV bekommen, können nicht in eine gesetzliche Kasse wechseln. Wenn sie den Basistarif gewählt haben, müssen sie den halben Beitragssatz bezahlen. Da die Jobcenter ihnen bis zu dem Urteil nur 131 Euro erstatteten, mussten sie den Rest aus eigener Tasche bezahlen. Das konnte im Monat bis zu 156 Euro sein – unzumutbar, befand das Bundesgericht. Seither bekommen sie die kompletten Ausgaben ersetzt. Die gesetzlichen Kassen verlangen nun Gleichbehandlung. Doris Pfeiffer fordert, dass der Bund ihnen die durchschnittlichen Ausgaben erstattet, die ihre Arbeitslosen verursachen. Viele privat versicherte Hartz-IVer streiten nun mit dem Jobcenter um die Ãœbernahme der Kosten vor dem Urteilsspruch. Es scheint darauf hinauszulaufen, dass nur diejenigen erfolgreich sein werden, die vorher schon Widerspruch eingelegt hatten.

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