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Ab Januar beschert das Bürgerentlastungsgesetz den Deutschen mehr Netto vom Brutto



Frankfurt (ots) – Ab Januar beschert das Bürgerentlastungsgesetz den Deutschen mehr Netto vom Brutto. Was jeder jetzt über das kommende Steuergeschenk wissen sollte – die wichtigsten Antworten auf Fragen, die immer wieder im Beratungsalltag der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) aufkommen. Ihre mehr als 37.000 Vermögensberater betreuen deutschlandweit über fünf Millionen Kunden rund um die Themen Vermögen planen, sichern und mehren.


Wie hoch sind die Entlastungen ?
Allein 2010 spült das Bürgerentlastungsgesetz rund 9,5 Milliarden Euro auf die Konten der Deutschen. Prof. Dr. Reinfried Pohl, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung, erklärt: „Je nach Einkommen sind die Entlastungen erheblich – pro Jahr zum Teil über 1.000 Euro.“

Wer profitiert ?
In den Genuss der Entlastungen kommen rund 16 Millionen Beamte, Angestellte und Selbstständige.

Wie kommt es zu der Entlastung ?
Ab 2010 werden Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung in größerem Ausmaß steuerlich absetzbar. Sie sind dann in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

Bei der privaten Krankenversicherung gilt dies für die Basisleistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, abgesehen vom Krankengeld. Zudem wurden allgemein die Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit der verschiedenen Vorsorgeaufwendungen aufgestockt: Angestellte können statt 1.500 Euro (Verheiratete 3.000 Euro) künftig 1.900 Euro (3.800 Euro) als Sonderausgaben geltend machen; Selbstständige statt 2.400 Euro (4.800 Euro) demnächst 2.800 Euro (5.600 Euro).

Werden diese Höchstbeträge nicht bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung überschritten, können obendrein beispielsweise Beiträge zu Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung steuerlich geltend gemacht werden.

Wie kommt der Bürger an das Geld ?
Arbeitnehmer erhalten das Steuergeschenk automatisch: Bereits bei der ersten Gehaltsauszahlung 2010 wird die neue Regelung bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

Wie können die Steuerzahler das Extra-Geld am besten einsetzen ?
Natürlich scheint es verlockend, das Geld sofort für den Konsum zu nutzen. „Allerdings: Wer auch künftig seinen Lebensstandard halten möchte, muss privat vorsorgen. Dafür gibt der Staat den Menschen mit dem Bürgerentlastungsgesetz jetzt das nötige Kapital an die Hand“, rät Prof. Pohl. Wie jeder Einzelne das Geld gut anlegen kann, hängt von seinen persönlichen Wünschen und Zielen ab. „Ich empfehle jedem eine professionelle Beratung nach dem Allfinanzkonzept. Gute Vermögensberater rechnen ihren Kunden schon jetzt aus, wie hoch die Entlastung ausfallen wird. Und sie erstellen eine maßgeschneiderte Strategie, um das Steuergeschenk optimal zu nutzen.“ Nur wenn die gesamte finanzielle Situation des Kunden berücksichtigt wird, lässt sich seriös entscheiden, ob das Geld in die Altersvorsorge, die Absicherung der eigenen Arbeitskraft oder der Gesundheit wandern sollte.



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