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8 von 13 Krankenkassen mit Zusatzbeitrag bitten auch ALG-II-Bezieher zur Kasse



Hartz IV – kaum ein anderes Thema erhitzt die Gemüter immer wieder so aufs Neue. Jüngst verabschiedete die Bundesregierung im harten Ringen mit der Opposition eine Reform, deren Resultat unter anderem eine leichte Anhebung des Regelsatzes verspricht – soweit die gute Nachricht. Die schlechte: ALG-II-Empfänger – ohnehin auf jeden zusätzlichen Euro angewiesen – müssen die von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge immer häufiger selber zahlen. Das Verbraucherportal www.1a-krankenversicherung.de zeigt, wie Zusatzbeiträge umgangen werden können.


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Im Gegensatz zum normalen Krankenkassenbeitrag, welcher von der Agentur für Arbeit übernommen wird, kommen vielen Hartz-IV-Empfängern die Zusatzbeiträge teuer zu stehen. Diese werden nur in einer bestimmten, in jedem Jahr aufs Neue festgelegten durchschnittlichen Höhe übernommen. Wird ein Zusatzbeitrag erhoben, muss dieser in manchen Fällen aber komplett von den Arbeitslosen und sogenannten Aufstockern getragen werden. Nicht wenig, geht es doch um Beiträge von bis zu 15 Euro pro Monat.

1A Krankenversicherung führt in einer fortlaufend aktualisierten Zusatzbeitrag-Liste für Hartz-IV-Empfänger auf, welche Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Nur eine Satzungsanpassung berechtigt die Krankenkassen dazu, die Zusatzbeiträge auch von ALG-II-Empfängern einzufordern. Diese wichtige Anpassung der Satzung wird von immer mehr Kassen vorgenommen, damit sie nicht auf die Beiträge verzichten müssen. In diesem Jahr ist das Problem der Zusatzbeiträge noch eklatanter. Denn der Durchschnittsbeitrag, der für dieses Jahr festgelegt und damit von den Ämtern übernommen würde, liegt bei Null. „Empfänger staatlicher Hilfen müssen Zusatzbeiträge also ab dem ersten Euro selbst von ihrer knappen Unterstützung abzweigen. Mit einem Vergleich und dem damit verbundenen Wechsel zur für sich geeigneten Krankenkasse können Verbraucher belastende Zusatzbeiträge umgehen“, so Frank Geldschläger, Geschäftsführer von 1A Krankenversicherung.

Das Angebot des Krankenkassen-Portals richtet sich neben Hartz-IV-Empfängern auch an alle anderen Zusatzbeitrag-Geplagten. Denn ein Wechsel der Krankenkasse ist spätestens bei Erhebung eines Zusatzbeitrages für alle Versicherten möglich. Zudem bietet es einen schnellen Ãœberblick zu Tarifen, übrigen Kosten und Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Die aktuelle Liste der Krankenkassen mit Zusatzbeitrag für Hartz-IV-Bezieher: www.1a-krankenversicherung.de/zusatzbeitrag/hartz-iv

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Quelle: openPR

1A Krankenversicherung
Frank Geldschläger
Grubenstraße 8/9
18055 Rostock



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