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2009 mehr als falsche 160.000 ALG II-Bescheide der Bundesagentur für Arbeit



Im Juli dieses Jahres wurde bekannt, dass 2009 mehr als 160.000 ALG II-Bescheide der Bundesagentur für Arbeit (BA) schlichtweg falsch wären. Tatsächlich hätten viele Leistungsbezieher gegen ihre Bescheide Widerspruch erhoben und zu einem Drittel Recht bekommen. Mit einem Onlinerechner kann man den möglichen ALG II-Anspruch schon vorab ermitteln – als Endverbraucher und auch als in der Finanzbranche Tätiger (z. B. Versicherungsmakler).

Medienberichten zufolge seien im Vorjahr etwa 162.300 falsche Hartz IV-Bescheide versandt worden, und das, weil die Grundsicherungsstellen fehlerhaft gearbeitet hätten. Dies habe die BA bestätigt.

Laut einem BA-Bericht hätten 805.200 Hartz IV-Bezieher gegen ihre Post von den Jobcentern Widerspruch eingereicht, davon rund ein Drittel (37,4 Prozent) erfolgreich. Dies bedeute allerdings über 300.000 Falschbescheide, also weitaus mehr als die genannten 162.300.

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Auch wenn der Anteil der falschen Berechnungen an der Gesamtzahl der verschickten Bescheide, nämlich an die 25 Mio., mit gut einem Prozent verschwindend gering ausfällt, ist es für die betroffenen Arbeitslose und „Aufstocker“ hilfreich zu wissen, wie viel ihnen wirklich zustehen würde. Mit wie viel finanzieller Unterstützung denn nun zu rechnen sein könnte, verraten ALG II-Onlinerechner wie der des Informationsportals www.versicherungsbote.de.

Solch ein ALG II-Rechner ist nicht nur für Verbraucher aufschlussreich, sondern ebenso interessant für Versicherungsmakler und -vermittler. Sie können damit die Attraktivität ihrer Internetpräsenz steigern. Denn der ALG II-Rechner und weitere hilfreiche Onlinetools des Informationsportals www.versicherungsbote.de wie Nettolohn- oder Riesterrechner können auf der eigenen Website eingebunden und somit den Versicherungskunden zugänglich gemacht werden.

Quelle: openPR



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