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Erhöhung der Entfernungspauschale auf 40 Cent überfällig



Eine Erhöhung der Entfernungspauschale auf 40 Cent pro Entfernungskilometer mahnt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin an. Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender des Verbandes: „Durch die Entfernungspauschale wird berufsbedingter Aufwand pauschal steuermindernd berücksichtigt.


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Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 in seinem Urteil zur Pendlerpauschale eine realitätsgerechte Pauschalierung und Typisierung angemahnt.

Aufgrund der enorm gestiegenen Benzinpreise halten wir die derzeit geltende Pauschale für unangemessen niedrig.“ Es geht um die Entlastung derjenigen, die den tatsächlich gestiegenen Kosten nicht ausweichen können und auf ihr Auto angewiesen sind. Diese Arbeitnehmer haben tatsächliche wirtschaftliche Nachteile, die es auszugleichen gilt. Aber auch die Preise der öffentlichen Verkehrsmittel sind aufgrund der hohen Energiepreise in den letzten Jahren überproportional angestiegen. Statt der gestern im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages diskutierten Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags (von 920 Euro auf 1.000 Euro), sollte die Entfernungspauschale erhöht werden. Vorhandene Mittel müssen dort eingesetzt werden, wo tatsächliche Aufwendungen entstehen und typisierend erfasst werden.

Die derzeitige Pauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer gilt seit dem Jahr 2004. Während die Verbraucherpreise laut Statistischem Bundesamt seit dieser Zeit um mehr als 10% gestiegen sind, verteuerte sich Superbenzin um über 30% und Dieselkraftstoff um mehr als 35%. Aus Sicht des BDL ist allein aufgrund dieser Preissteigerung bereits eine Erhöhung der Entfernungspauschale auf 40 Cent zwingend erforderlich.

Der finanzielle Spielraum für eine solche Maßnahme ist vorhanden. Das Ende der Finanz- und Wirtschaftskrise scheint erreicht und über den Umfang des wirtschaftlichen Aufschwungs und der zu erwartenden steuerlichen Mehreinnahmen wird allseits mit Bewunderung gesprochen. Wenn im Staatshaushalt außerdem finanzielle Mittel (zirka 330 Millionen) vorhanden sind, den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro zu erhöhen, der regelmäßig nur Personen begünstigt, die keine berufsbedingten Aufwendungen haben, dann sollte auch Geld für diejenigen vorhanden sein, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufgrund der Preissteigerungen für Benzin und Diesel beeinträchtigt
wird.

Herausgeber:
Bundesverband der
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