Eingetragenen Lebenspartnerschaften Splittingverfahren nutzen ….
Eingetragene Lebenspartner sollen bei der Einkommensteuer künftig wie Ehegatten behandelt werden. Einem entsprechenden Vorschlag von Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat das Kabinett heute zugestimmt.
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Dieser soll nun morgen im Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht werden. Nach dem Antrag sollen eingetragene Lebenspartnerschaften steuerrechtlich mit Ehen gleichgestellt werden. Bislang werden sie bei der Einkommensteuerveranlagung nicht wie Ehegatten, sondern wie Ledige behandelt und der ungünstigeren Steuerklasse zugeordnet. „Der Schritt bei der Einkommensteuer ist die logische und richtige Konsequenz aus der EU-Richtlinie zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft“, erklärte Minister Walter-Borjans den NRW-Vorstoß. Es gebe keinen Rechtfertigungsgrund für eine andere Behandlung, so der Minister.
Nach der bisherigen Regelung müssen gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern erhebliche Benachteiligungen hinnehmen. Unter der spürbaren Schlechterstellung ihrer wirtschaftlichen Situation leidet insbesondere auch die junge Generation. „Eltern sind Eltern und Kinder sind Kinder – unabhängig davon, ob die Paare gleichgeschlechtlich sind oder nicht“, sagte der Minister.
Die Gleichstellung soll den eingetragenen Lebenspartnerschaften insbesondere die Möglichkeit gewähren, nach dem Splittingverfahren besteuert zu werden. Gleichzeitig würde ihnen dann auch die Steuerklasse III gewährt.
Bei der Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten hat die Landesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bereits umgesetzt und hier erst kürzlich die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe herbeigeführt.
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