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Zuschuss für eine Baubegleitung vom Staat



Bis zu 2.000 Euro schenkt der Staat allen Hausbesitzern, die sich bei der Sanierung ihrer Immobilie vom qualifizierten Bausachverständigen beraten lassen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Bezuschusst wird die „Baubegleitung“ von der bundeseigenen KfW-Bank. Wie das im einzelnen funktioniert, das hat der VPB in seinem neuen VPB-Ratgeber „Baubegleitung – Sanieren mit Fachverstand!“ zusammengestellt, der ab sofort kostenlos hier im Internet heruntergeladen werden kann unter Kostenlose Angebote.

Der Bund fördert die „Baubegleitung“ im Rahmen seines KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“. Die Zuschüsse werden als Sonderförderung gezahlt und zwar für die qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung und bis zu maximal 2.000 Euro pro Antragsteller und Sanierungsobjekt.

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Gefördert werden alle baubegleitenden Maßnahmen bei der Sanierung von Wohngebäuden. Anträge stellen können die Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden. Kein Geld gibt es dagegen für die Baubegleitung bei der Sanierung von Ferien- und Wochenendhäusern. Die Baubegleitung kann mit anderen Fördermitteln der KfW sowie mit verschiedenen Bund- und Länderprogrammen kombiniert werden.

Zur Baubegleitung, die der Sachverständige für den Bauherrn übernimmt, gehört neben der wichtigen laufenden Qualitätskontrolle auf der Baustelle beispielsweise die Beratung bei der detaillierten Planung von Lüftungs- oder Heizungsanlagen. Bezuschusst wird ferner die Einweisung der Hausbesitzer in die Funktion und den Betrieb der neu installierten Heizungs- und Haustechnik. Auch bei der Auswertung von Angeboten unterstützt der Sachverständige den Bauherrn.

Der VPB-Ratgeber „Baubegleitung – Sanieren mit Fachverstand!“ kann ab sofort kostenlos im Internet heruntergeladen werden. Sanierungswillige Hausbesitzer finden ihn auf der VPB-Website unter www.vpb.de in der Rubrik „Services“ auf der Seite „Kostenlose Angebote“.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

Pressekontakt: PPR, Alte Bergstraße 27, 64342 Seeheim-Jugenheim, Telefon 06257 507990, Fax: 06257 507994, E-Mail: presse@vpb.de



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