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Zu erwartende Entscheidungen des Bundesfinanzhofs im Jahr 2010



In seinem Jahresbericht wies der Bundesfinanzhof (BFH) u. a. darauf hin, mit welchen Schwerpunktentscheidungen im Jahre 2010 zu rechnen ist.


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So wollen die Richter beispielsweise:
* über die Besteuerung der Rentenversicherungsbeiträge und Rentenzahlungen unter Geltung des Alterseinkünftegesetzes entscheiden. Der X. Senat des BFH wird die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten durch das Alterseinkünftegesetz für den Fall beurteilen, dass Altersrenten, die auf vor dem Jahr 2005 geleisteten Beiträgen beruhen, mit einem höheren Anteil als dem früher geltenden Ertragsanteil der Besteuerung unterworfen werden,
* entscheiden, ob die Streichung des Sonderausgabenabzugs von Steuerberatungskosten verfassungsmäßig ist,
* zur privaten Nutzung betrieblicher PKW entscheiden. Es geht darum, ob die 1-Prozent-Regelung zur Ermittlung des Nutzungsanteils bei mehreren, im Betriebsvermögen eines selbständig Tätigen befindlichen PKW auf jeden einzelnen PKW isoliert anzuwenden ist.


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Außerdem wird
* sich der VIII. Senat mit der Frage beschäftigen, ob bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns eines Wirtschaftguts des notwendigen Betriebsvermögens bisher unterlassene AfA geltend gemacht werden kann.

Ebenso steht
* die Abzugsbeschränkung für Verpflegungsmehraufwendungen auf dem Prüfstand. Dabei geht es um die Begrenzung des Abzugs für Verpflegungsmehraufwendungen auf den Zeitraum von drei Monaten seit Beginn der doppelten Haushaltsführung.


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Bund der Steuerzahler e.V. (Landesverband Thüringen)



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