Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle – Deutscher Bundestag verabschiedet Flexi II Gesetz



(openPR) – Bereits im Vorfeld sympathisierte der Bundesrat ausdrücklich die Gesetzespläne zum „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (kurz Flexi-II-Gesetz). Am 13. November 2008 wurde das Gesetz durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages mehrheitlich verabschiedet. Die fehlende Zustimmung durch den Bundesrat sollte nur noch ein Routineakt sein, da bereits entsprechende Änderungswünsche berücksichtigt wurden. Das geplante in Kraft treten des Flexi-II-Gesetzes zum 01. Januar 2009 kann damit als gesichert angesehen werden.


Nach Anhörung und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit- und Soziales wurden am 13. November 2008 entscheidende Änderungen durch den Deutschen Bundestag wie folgt genehmigt:

Sozialversicherungsfreie Ãœberführung in die bAV nicht mehr möglich
Die Möglichkeit bAV gehört der Geschichte an. Zahllose Wertkontenvereinbarungen sind darauf ausgerichtet, dass Arbeitnehmer, die aus Altersgründen aus dem Unternehmen ausscheiden, wegen der gesetzlichen Rente die Wertguthaben sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung überführen können. „Die bisherige Möglichkeit, Wertguthaben beitragsfrei in die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu überführen, wird in der Praxis teilweise sehr exzessiv ausgenutzt und steht der ursprünglichen Intention flexibler Arbeitszeit- und Auffanglösungen entgegen“, so die aktuelle Gesetzesbegründung. Bestehende Wertkonten sind nicht betroffen, wurde die Regelung doch durch einen Bestandsschutz geregelt. Nur für neue Wertkontenvereinbarungen nach dem 13. November tritt die Regelung in Kraft.

Insolvenzschutz neu geregelt
Die Bundesregierung bleibt auf geradem Weg und setzt mit dieser Kapitalanlagerestriktion den am 11. November 2005 vereinbarten Koalitionsvertrag um. Ziel ist den Sicherungsgedanken und Schutz von Lebensarbeitszeitkonten hochzuhalten. Diese Pläne stoßen auf breite Zustimmung.

Bei einer Anlage der Wertguthaben in Aktien oder Aktienfonds ist nur eine Höhe von 20% zulässig und zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens muss ein Rückfluss wenigstens in Höhe des angelegten Betrages gewährleistet sein.

Modell der DBZWK und Kooperationspartner bleibt stabil
Die Deutsche Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle hat die Zeichen der Zeit bereits früh erkannt und die Möglichkeit der steuer- und sozialversicherungsfreien Ãœberführung in die bAV nur zurückhaltend kommuniziert.

„ Grundsätzlich stehen wir einer klaren Trennung von betrieblicher Altersversorgung zu Wertkontenmodellen positiv gegenüber. Nicht zuletzt sorgt jetzt das Gesetz für die notwendige Rechtssicherheit bei allen Beteiligten.“ so Harald Röder, Geschäftsführer der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle mbH (DBZWK) und renommierter Wirtschaftsautor/Buchautor.

In punkto Insolvenzschutz setzen die DBZWK und ihre Kooperationspartner mit dem Innovationsmodell Lebensarbeitszeitkonten® auf ein Wertgarantie-System, das ohne Veränderung mit dem neuen Flexi II Gesetz konform geht.

Röder: „Den Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten kommt in Zukunft eine entscheidende Bedeutung zu, nämlich die gesellschaftlichen Veränderungen und die bevorstehenden demographischen Herausforderungen zu bewältigen. Durch das jetzt vom Deutschen Bundestag verabschiedete Flexi-II-Gesetz werden sich Langzeitkonten zu einem sicheren und verlässlichen Instrument an der Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt und Alterssicherung entwickeln.

Die jetzt verabschiedete Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Wertkonten – insbesondere im Bereich des Insolvenzschutzes – wird deshalb von der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle ausdrücklich begrüßt.“

Deutsche Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle mbH
Karlsbader Str. 18, 73527 Schwäbisch Gmünd
Tel. (07171) 97790-0
Fax (07171) 97790-77

www.dbzwk.de



Kommentieren

Links: