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Wettbewerb auf der Schiene – BdSt begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs



Öffentliche Aufträge im Schienenpersonennahverkehr müssen künftig per Ausschreibung vergeben werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Die Zeiten, in denen die öffentliche Hand zu viele Nahverkehrsaufträge bequem, aber teuer, an Platzhirsche wie die DB Regio direkt vergeben konnte, sind damit vorbei.

Bislang zahlt der Bund jährlich rund 7 Milliarden Euro sogenannter Regionalisierungsmittel an die Länder, mit denen dann vor Ort S-Bahnen und Regionalzüge bezuschusst werden.

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Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass durch vermehrte Ausschreibungen bald 20 Prozent dieser Regionalisierungsmittel eingespart werden können. Mehr Schienenwettbewerb und weniger Regionalisierungsmittel – das ist seit langem eine BdSt-Forderung (siehe BdSt-Einsparliste). Nach dem politischen Druck ebnet nun die juristische Unterstützung durch den BGH den Weg zu weniger Subventionen im Schienenpersonennahverkehr. Das sind gute Nachrichten für die Steuerzahler.



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