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Wer mit Arbeitslosengeld II sein Einkommen aufstockt, kann mit einer Riester-Rente ohne eigene Kosten fürs Alter vorsorgen



Altersvorsorge ist keine Sache des Einkommens – ALG II-„Aufstocker“ können kostenfrei riestern
Wer mit Arbeitslosengeld II sein Einkommen aufstockt, kann mit einer Riester-Rente ohne eigene Kosten fürs Alter vorsorgen, sofern der Verdienst mehr als 400 Euro beträgt. Obendrauf gibt es sogar noch die staatlichen Zulagen, teilt die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ mit, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.

Geringverdiener müssen in aller Regel jährlich nur 60 Euro in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen. Bei Riester-Sparern, die ihr Gehalt mit Arbeitslosengeld II aufstocken, wird dieser Mindestbetrag vom anzurechnenden Einkommen abgezogen. Da sich so der Anspruch auf die ergänzenden Leistungen erhöht, müssen „Aufstocker“ den Eigenanteil zur staatlich geförderten Altersvorsorge in den meisten Fällen nicht vom eigenen Einkommen bezahlen. Auch weitere Kosten wie zum Beispiel gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, Fahrtkosten zur Arbeit und eine Pauschale werden vom Einkommen abgezogen.

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Einmal im Jahr gibt es dann die staatliche Riester-Förderung, von der besonders Familien mit geringem Einkommen profitieren. 154 Euro Grundzulage gibt der Staat pro Riester-Vertrag dazu, pro Kind gibt es 185 Euro Zulage und für Kinder, die ab 2008 geboren sind, 300 Euro.

Ausführliche Informationen zu allen Aspekten der zusätzlichen finanziellen Absicherung fürs Alter gibt es in den Kursen von „Altersvorsorge macht Schule“. Mehr dazu erhalten Sie auch im Internet unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder telefonisch unter 0800 10004800.



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