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Weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland



Die erneuerbaren Energien haben ihren Anteil am gesamten Endenergieverbrauch im Jahr 2010 weiter auf inzwischen 11,0 Prozent steigern können. Das verdanken sie wesentlich dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Bundesumweltministerium hat jetzt den Entwurf des für 2011 vorgeschriebenen Erfahrungsberichts zur Evaluierung des EEG veröffentlicht. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen sind jeweils mit einem bewertenden Kommentar der beauftragten Experten online zusammengefasst.


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Die im Energiekonzept vom 28. September 2010 festgelegten Ausbauziele im Stromsektor sollen demnach im EEG verankert werden. Es ist vorgesehen, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2020 auf mindestens 35% zu steigern und innerhalb der folgenden Dekaden jeweils um weitere 15%. Die Handlungsempfehlungen stellen dafür folgende Leitlinien in den Vordergrund:

•Ausbau der erneuerbaren Energien dynamisch vorantreiben,
•Kosteneffizienz steigern, •Markt-, Netz- und Systemintegration vorantreiben,
•an bewährten Grundprinzipien des EEG festhalten (insbesondere Einspeisevorrang und gesetzliche Einspeisevergütung).

Die dafür notwendigen Maßnahmen betreffen sowohl die Fortschreibung des EEG, als auch anderweitige Regelungen, beispielsweise im Energiewirtschaftsrecht.

Die Kurzfassung der Handlungsempfehlungen finden Sie unter www.erneuerbare-energien.de. Dort kann auch der komplette Entwurf des Erfahrungsberichts heruntergeladen werden. Außerdem informiert ein aktuelles Faltblatt des BMU über Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland 2010.

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