Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Weitere Bundesländer erhöhen die Grunderwerbssteuer – Steuer-Spartipps nützen



Das der Traum vom Eigenheim gut finanziert sein will, ist den meisten Immobilienkäufern bewusst. Weniger deutlich vor Augen haben viele allerdings die Steuer, die unter Umständen beim Erwerb von Immobilieneigentum fällig wird. Vor allem bei der Grunderwerbssteuer hält der Fiskus die Hand auf.


.

Lag die Höhe der Grunderwerbssteuer 2006 noch bei bundeseinheitlichen 3,5 Prozent dürfen die Bundesländer inzwischen den Steuersatz individuell festlegen. Davon machen sie auch rege Gebrauch, wie u.a. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie Baden-Württemberg beweisen. In NRW wird ab 1. Oktober die Grunderwerbssteuer auf 5 Prozent heraufgesetzt, Schleswig-Holstein folgt Anfang 2012 und in BW plant die neue grün-rote Landesregierung aktuell die gleiche Anhebung. Allerdings: Bei Verträgen, die vor Inkrafttreten abgeschlossen werden, gilt weiterhin der bisherige Steuersatz von 3,5 Prozent. Wie sich die steuerliche Belastung darüber hinaus in Grenzen halten lässt, verrät der ausführliche Ratgeber unter www.immobilienfinanzierung.net/ratgeber.

Die Grundsteuer wird bei jedem Kauf von Immobilieneigentum fällig und richtet sich i.d.R. nach dem Objektwert, der im Kaufvertrag steht. Wird das Eigentum (Grundstück mit/ohne Haus) durch eine Schenkung erhalten, ist es empfehlenswert, den Preis des Objekts im sogenannten Ãœberlassungsvertrag festzuhalten. Dieses Pendant zum Kaufvertrag wird dann als Bemessungsgrundlage herangezogen – alternativ steht ggf. die Erstellung eines Wertgutachtens an.

Wer seine neue Immobilie inklusive Inventar wie Küchen oder Möbelstücken erwirbt, kann die Gesamtkosten in einen Immobilienpreis sowie den Inventarpreis aufteilen lassen. Vorteil: Das Inventar wird nicht mitversteuert. Vertraglich regeln lässt sich zudem, dass der Verkäufer die Grunderwerbssteuer übernimmt, d.h. der Käufer erhält eine Erstattung der Summe.

Keine Gedanken machen müssen sich überdies Familienangehörige: Wird das Immobilieneigentum z. B. von den Eltern an ihre Kinder verkauft oder verschenkt, bleibt der Fiskus außen vor.

Der umfassende Ratgeber zu den wichtigsten Steuern beim Kauf oder Verkauf von Immobilien findet sich unter www.immobilienfinanzierung.net.

( openPR )

Mario Hess,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Concitare GmbH
Mottelerstraße 24
D-04155 Leipzig
Tel.: (0)341-6986625
Fax: (0)341-6798633



Kommentieren

Links: