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Wechsel des Güterstandes zur Steueroptimierung



Zu den Gestaltungsmodellen zur Reduzierung der Erbschaftsteuer gehört auch der Wechsel des ehelichen Güterstandes von der Zugewinngemeinschaft in den Stand der Gütertrennung und zurück.


Durch den Wechsel in den Stand der Gütertrennung kommt es zum Zugewinnausgleich. Dieser Zugewinnausgleich ist kein erbschafts- und schenkungssteuerpflichtiger Vorgang.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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