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Was tun wenn ein Schätzungsbescheid ergeht



Trotz eines Schätzungsbescheides der dann ergeht, wenn Sie keine Steuererklärung abgegeben haben, sind Sie verpflichtet für den betreffenden Zeitraum eine Steuererklärung abzugeben.


Die Nichtabgabe erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Gegen zu hohe Schätzungsbescheide kann Einspruch eingelegt werden.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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