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Wahlrecht zwischen Abschmelzmodell und Abzinsmodell



Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt neue Vorschläge zur Reform der Erbschaftsteuer
Erleichtert zeigt sich Jürgen Pinne, Präsident des DStV, über die neuesten Vorschläge zur Erbschaftsteuerreform: „Sowohl das neu konzipierte Abschmelzmodell als auch das jüngst ins Spiel gebrachte Abzinsmodell sind gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf ein großer Fortschritt“. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Aufgabe der künstlichen Unterscheidung zwischen „produktivem“ und „unproduktivem“ Betriebsvermögen.

In der aktuellen Diskussion zwischen den jetzigen Reformmodellen, die einen schrittweisen Erlass oder alternativ einen „Rabatt“ bei Sofortzahlung der Steuer vorsehen, plädiert der DStV für eine Wahlmöglichkeit des Erben. Nach Ansicht des Verbandes hat keiner der Vorschläge pauschal die besseren Argumente, da es für diese Beurteilung immer auf den Einzelfall ankommt. Ein Unternehmer, der beispielsweise liquide ist, aber den Geschäftsbetrieb in naher Zukunft umstrukturieren will, wird eine sofortige Zahlung unter Abschlägen bevorzugen als sich einer langjährigen Fortführungsklausel zu unterwerfen.

Haushaltsrisiken wären mit dem Vorschlag des DStV nicht zu befürchten, da der Betrieb danach entweder fortgeführt werden muss oder die jeweilige Landeskasse sofort oder zumindest zeitlich gestreckt zu ihren Einnahmen gelangt. „Dessen ungeachtet tragen die Betriebsvermögen ohnehin nur zu einem geringen Teil zum Erbschaftsteueraufkommen bei“, betont Pinne.

Im Falle der Einführung einer Fortführungsklausel im Zusammenhang mit einem modifizierten Abschmelzmodell drängt der DStV darauf, dass deren Voraussetzungen jährlich durch die Finanzverwaltung selbst geprüft werden. Frühere Pläne sahen dagegen eine Ãœberwälzung auf den Steuerpflichtigen vor, womit diese stets vor dem Risiko gestanden hätten, entweder eine Steuerhinterziehung zu begehen oder die Steuer ungerechtfertigt zu zahlen.

Ansprechpartner:
RA Markus Deutsch
E-Mail: deutsch@dstv.de
Tel.: 030 / 27876-520 Deutscher Steuerberaterverband e.V.



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