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Wahlen und Bürgerentscheide dürfen zusammengelegt werden



Nach der „Super-Wahlphase“ 2009 / 2010, innerhalb derer sowohl Europa-, Bundestags-, Kommunal- und Landtagswahlen in wenigen Monaten durchzuführen waren, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und ggf. wie zukünftig Wahlen und Bürgerentscheide gemeinsam durchgeführt werden können. Diese Frage ist Gegenstand vereinzelter kommunaler Beratungen
gewesen, das Innenministerium hat die jeweiligen Kommunen auf Anfrage hin mit einem im wesentlichen gleichlautenden Schreiben beraten. Das Schreiben enthielt Hinweise für die Trennung von Wahlen und Bürgerbefragungen.

Nachdem nun der Rat der Stadt Velbert aufgrund dieser Hinweise des Innenministeriums die kommunale Bürgerentscheidssatzung ändern und zwingend die räumliche, personelle und organisatorische Trennung von Wahlen und Bürgerentscheiden vorschreiben möchte (Beschlussvorlage 178/2010), hat Rechtsanwalt Robert Hotstegs die Streitfrage anwaltlich
begutachtet. Der Verein Mehr Demokratie e.V., Landesverband Nordrhein-Westfalen, hatte um eine unabhängige, anwaltliche Stellungnahme gebeten.


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Der Spezialist für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide kommt dabei zu dem Ergebnis, dass eine so weitgehende Trennung wahlrechtlich nicht zwingend erforderlich ist. Im Gegenteil würden die Vorteile einer Zusammenlegung die Gemeindekassen und -verwaltung deutlich entlasten.

Ein Verbot der Zusammenlegung von Wahlen und Bürgerentscheiden sei gesetzlich in NRW nicht vorgegeben. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern zeige sogar, dass dort die Zusammenlegung zur Regel gemacht werde (Bsp.: Hessen und Hamburg).

Dass das Innenministerium hiervon abrate, sei wohl auf das Bemühen um den Schutz der Wahlen zurückzuführen. Daher sollen, so das Ministerium, vorsorglich getrennte Abstimmungs- und Wahlvorstände gebildet und verschiedene Wahl- und Abstimmungsräume eingerichtet werden.
Diese Empfehlungen würden nun in Velbert aber „überinterpretiert“.
Zwingend erforderlich sei – so Hotstegs im Ergebnis – lediglich eine „optische“ Trennung, z.B. durch verschiedenfarbige Stimmzettel, getrennte Urnen, sowie Wahl- und Abstimmungsverzeichnisse. Diese Trennungen seien gleichsam zum Nulltarif zu erhalten, ohne dass die Wahlen und Abstimmungen beeinflusst würden.


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Dem Rat der Stadt Velbert empfiehlt Hotstegs, die Vor- und Nachteile der Trennung sorgsam abzuwägen: „Velbert plant einen Beschluss, von dem im Einzelfall nicht mehr abgewichen werden kann. Somit werden zwingend Personal- und Sachkosten steigen. Das müsste aber nicht sein.“

Nicht zuletzt wohl aus dieser Bewertung heraus hätten sich andere nordrhein-westfälische Kommunen für eine Zusammenlegung von Wahlen und Bürgerentscheiden positiv in ihrer jeweiligen Satzung ausgesprochen, darunter u.a. Dortmund, Gelsenkirchen und Köln.

Das vollständige Gutachten kann per Email an kanzlei(@)obst-hotstegs.de angefordert werden.

Der Autor ist Partner der Dr. Obst & Hotstegs Rechtsanwaltspartnerschaft. Die Düsseldorfer Kanzlei ist seit über 20 Jahren spezialisiert auf das Verwaltungsrecht, insbesondere auch die Betreuung und Beratung von direktdemokratischen Initiativen wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, Volksinitiativen und Volksbegehren.

Quelle: openPR

Dr. Obst & Hotstegs Rechtsanwaltspartnerschaft
Rechtsanwalt Robert Hotstegs
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40479 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 497657-16
Fax.: 0211 / 497657-27


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