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Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditwechsel – Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten absetzbar



Umfinanzierung aufgrund der günstigen Zinssituation
Aufgrund der günstigen Zinssituation kann es günstig sein, bestehende Hypothekendarlehen umzuschulden und sich die momentan günstigen Zinsen langfristig zu sichern.


Die Vorfälligkeitsentschädigung kann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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