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Vorausgefüllte Steuererklärung für Rentner



Die Bundesregierung hat in ihren Koalitionsvereinbarungen festgeschrieben, dass das Steuerrecht spürbar vereinfacht werden soll. Dazu soll auch gehören, die Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner so zu vereinfachen, „dass kein aufwändiges Kontrollmitteilungsverfahren und keine separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge“ mehr notwendig sind. Wie das konkret umgesetzt werden soll, ist noch nicht geregelt.


Wie wird derzeit die Rentensteuer erhoben ?
Fakt ist: Seit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2004 werden sämtliche Alterseinkünfte zwar nachgelagert besteuert. Die weit überwiegende Zahl der Rentenempfänger muss heute wegen ihrer Rente aber gar keine Steuern zahlen. Steuerpflichtig sind vor allem Rentnerinnen und Rentner, die neben ihrer gesetzlichen Rente weitere Einkünfte haben, zum Beispiel aus der Vermietung von Wohneigentum.

Da die zusätzlichen Einkünfte den Rentenversicherern aber nicht bekannt sind, können diese sie auch nicht an die Finanzämter melden. Alle Steuerpflichtigen müssen deshalb eine Steuererklärung ausfüllen. Die Informationen, die dabei für die Berechnung der Rentensteuer wichtig sind, werden in einem besonderen Verfahren, dem Rentenbezugsmitteilungsverfahren, an die Finanzämter übermittelt. Das Verfahren wurde erstmals zum 1. Oktober 2009 gestartet.

Wie kann das Verfahren unbürokratischer und einfacher werden ?
Das aufwändige Kontrollmitteilungsverfahren, von dem auch im Koalitionsvertrag die Rede ist, bedeutet zusätzliche Arbeit für die Finanzämter. Die Abgabe der Steuererklärung ist für einige Rentnerinnen und Rentner umständlich und kompliziert. Die neue Bundesregierung wird deshalb, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Verfahren der Besteuerung von Renten deutlich verbessern. Im Mittelpunkt steht die Idee, den Bürgern durch das Angebot einer vorausgefüllten Steuererklärung zu helfen. Die technische Abwicklung im Einzelnen ist noch mit den Ländern abzustimmen.

Die konkrete Situation der meisten Rentnerinnen und Rentner verbessert dies in der Weise, dass kein separates Kontrollmitteilungsverfahren und keine separate Erklärung der Rentenbezüge mehr notwendig sein werden. Nur Rentner mit entsprechend hohen Renten oder Einkünften aus anderen Quellen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnimmobilie vermieten, werden dann noch eine Steuererklärung abgeben müssen. Diese soll ihnen aber hinsichtlich der Altersbezüge auf Wunsch bereits vorausgefüllt übermittelt werden.

Warum kann die Rentensteuer nicht automatisch einbehalten werden ?
Die von einigen Medien diskutierte Idee, dass der Rentenversicherungsträger bei hohen, steuerpflichtigen Renten die Steuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abführen soll, ist eine Option unter mehreren. Das Verfahren, das an den automatischen Abzug der Lohnsteuer erinnert, wurde in ähnlicher Weise schon bei der Erarbeitung des Alterseinkünftegesetzes 2004 geprüft. Die allermeisten Rentnerinnen und Rentner müssen derzeit wegen Renten ohnehin keine Steuern zahlen. Sie müssten sich also die einbehaltene Rentensteuer erstatten lassen.

Der Rentenversicherer kennt außerdem – wie oben schon dargestellt – die Nebeneinkünfte des einzelnen Rentners nicht. Diese privaten Mieteinnahmen zum Beispiel können jedoch ausschlaggebend sein, dass die Rentnerin oder der Rentner steuerpflichtig wird. Ein „Steuerabzug an der Quelle“ wurde damit im damaligen Gesetzgebungsverfahren als ineffizient erachtet.



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