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Volkszählung 2011



Berlin (ots) – Anlässlich des heute im Innenausschuss beschlossenen Gesetzes zur Durchführung einer Volkszählung im Jahr 2011 (Zensus 2011-Gesetz), welches am Freitag im Bundestag verabschiedet werden wird, erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und die zuständige Berichterstatterin Dr. Kristina Köhler MdB:



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Wir freuen uns sehr, dass es uns gelingen wird, den Zensus 2011 mit der wohl weltweit modernsten Erhebungsmethode auf den Weg zu bringen. Das ist das Ergebnis einer äußerst konstruktiven Arbeit zwischen der Bundesregierung, dem Bundesrat und den Bundestagsfraktionen der Koalition. In allen umstrittenen Punkten wurde eine Einigung erzielt. Uns freut besonders, dass nun auch die von der CDU/CSU geforderten Merkmale ‚Religionszugehörigkeit‘
und ‚Migrationshintergrund‘ erhoben werden.“ Wir brauchen diesen Zensus. In Deutschland wissen wir zwar genau, wie viel Rindviecher wir haben – aber wir haben keine Ahnung, wie viele Einwohner. Unsere Daten basieren auf Fortschreibungen der Ergebnisse der Volkszählungen von 1987 in der Bundesrepublik und 1981 in der ehemaligen DDR. So müssen wir inzwischen etwa davon ausgehen, dass wir mindestens 1,3 Millionen weniger Einwohner haben, als errechnet. Zugleich weist auch das Ausländerzentralregister 600.000 weniger Ausländerinnen und Ausländer auf als die offizielle Bevölkerungsfortschreibung.

Genaue Daten sind aber die Grundlage für viele politische und wirtschaftliche Planungen, ebenso wie für die wissenschaftliche Forschung. Wie viele Kindergartenplätze eine Gemeinde braucht, oder wie viele Schulen und Altenheime – alles Fragen, die sich nur auf der Basis verlässlicher Bevölkerungsdaten beantworten lassen. Gleiches gilt für die Einteilung von Bundestagswahlkreisen oder für den Finanzausgleich zwischen den Ländern.


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Die Volkszählung 2011 wird keine Vollbefragung. Wir werden nicht, wie es 1987 war, jeden Einwohner nach seinen Angaben fragen. Stattdessen werden zuallererst die bereits in Registern vorhandenen Daten mittels moderner IT-Technik ausgewertet, vor allem Melderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit. Zusätzlich werden Informationen über die Gebäude und Wohnungen, die nicht flächendeckend durch die Verwaltung erfasst sind, per Post bei den Gebäude- und Wohnungseigentümern erhoben.

Diese so gewonnen Daten werden mit den in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis erhobenen Daten abgeglichen. Dabei handelt es sich um Fragen insbesondere zur Bildung und Ausbildung oder über die Erwerbstätigkeit. Diese werden aber nur bei einem kleinen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner in Form repräsentativer Stichproben erhoben. Geplant ist dabei, rund 10 Prozent der Gesamtbevölkerung in diese ergänzende Befragung einzubeziehen, um verlässliche Zensusergebnisse mit hoher Qualität sicherzustellen.


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Dieses hochmoderne Verfahren, welches auf technischer Seite vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden gemeinsam mit den Landesämtern entwickelt wurde, zielt also darauf am, einerseits kosteneffizient vorzugehen und andererseits die zensusbedingte Belastung für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.



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