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Vermögenswirksame Leistungen



Vermögenswirksame Leistungen, das klingt ein wenig wie Anno Dazumal, ist aber viel interessanter als manche meinen. Dennoch nutzt bislang lediglich die Hälfte der rund 24 Mio. Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Förderung vom Staat – und in der Regel auch vom Arbeitgeber. Dass die Bundesregierung dabei der breiten Vermögensbildung einen besonderen Stellenwert einräumt, zeigt sie beispielsweise auch durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterbeteiligung.


Anfang März dieses Jahres hatte sie hier noch einmal die Verdienstgrenzen höher gesetzt, bis zu denen ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Sie betragen nun bei Ledigen 20.000,– Euro statt wie bisher 17.100,– und für Ehepartner 40.000,– Euro (statt zuvor 35.800,–). Freibeträge und mögliche Kinder können dabei diese Einkommensgrenzen noch einmal deutlich anheben. „Durch diese Neuregelung hat der Gesetzgeber rund eine Million Arbeitnehmer mehr in den Schutz des 5. Vermögensbildungsgesetzes genommen“, meint Olaf Haubold als Vorstand der inhabitat Wohnungsgenossenschaft eG. Dabei stelle sich für viele Arbeitnehmer die Frage, in welcher Form sie ihre vermögenswirksame Leistung geltend machen sollten.

„Es gibt nur einen einzigen Weg, gleich alle drei Förderarten, die Arbeitnehmern zustehen, geltend zu machen und das ist die GenossenschaftsAltersVorsorge der inhabitat“, meint Olaf Haubold. Dieses in Deutschland bislang einzigartige Modell erlaubt im Rahmen des 5. Vermögensbildungsgesetzes für die ersten 400,– Euro 20 Prozent und für weitere 470,– Euro 9 Prozent des Einkommens steuerlich als Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für weitere 512,– Euro Sparsumme 8,8 Prozent als Wohnungsbauprämie zu erhalten. Dieses doppelte VWL – Bonbon kann jedes Jahr in der Steuererklärung beantragt werden und wird als staatliche Förderung gewährt. Für die Beantragung der Wohnungsbauprämie verschickt die Genossenschaft die Anträge jährlich mit dem Jahreskontoauszug. „Mit der damit möglichen Förderung eines Sparbetrages von 1.382,– Euro im Jahr und einer durchschnittlichen Fördersumme von 12,1 Prozent der jährlichen Sparleistung bietet sich damit die aus unserer Sicht interessanteste Form, Vermögen im Rahmen des Vermögensbildungsgesetztes und der Wohnungsbauprämie aufzubauen. Es ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mehr als 12 Mio. Arbeitnehmer auf dieses geschenkte Geld verzichten“, erklärt der Vorstand der inhabitat Wohnungsgenossenschaft. Dabei ist zudem anzumerken, dass die inhabitat GenossenschaftsAltersVorsorge die einzige Altersvorsorge ist, die ohne Kapitalverzicht Hartz IV geschützt ist. Ein weiterer Vorteil beispielsweise gegenüber dem Vermögensaufbau durch Lebensversicherungen.

In der Wohnimmobilie liegt die Kernkompetenz der inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz eG mit Sitz in Erfurt. Neben der Schaffung von attraktivem, modernem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen bietet die inhabitat interessierten Kapitalanlegern beste Beteiligungsmöglichkeiten an, die teilweise staatlich sehr gut gefördert werden. Die Vorstände der inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz eG sind Dipl.-Ing. Olaf Haubold und Doreen Kloth, Fachanwältin für Steuerrecht.

inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz e.G.
Johannesstraße 3
99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 3 61 / 60 03 60
Fax. +49 (0) 3 61 / 60 03 610
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