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Vermögensübertragungen auf die Enkel



Zu den Gewinnern der Erbschaftsteuerreform zählen die Enkel, denn deren Freibetrag wurde von 51.200 EUR auf 200.000 EUR angehoben.


Deshalb kann es sinnvoll sein, nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch die Enkel zu bedenken. Das senkt die Gesamtsteuerbelastung des Nachlasses spürbar.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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