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Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz



Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz: Finanzausschuss muss informiert werden
Zum bevorstehenden Abschluss von Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, schickt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl folgenden Brief an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen Hartmut Koschyk:

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
in der Presse wird heute über den bevorstehenden Abschluss von Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz berichtet, das auch bisher unversteuerte Vermögen einbezieht. Demnach soll auf die Erträge aus Vermögen deutscher Kunden künftig eine Abgeltungssteuer von 35 Prozent erhoben werden, die die Schweizer Banken anonym an den deutschen Fiskus überweisen. Für sogenannte Altfälle sei an eine nachträgliche Besteuerung des auf drei Prozent kalkulierten Wertzuwachses in gleicher Höhe für die vergangenen zehn Jahre gedacht.

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Für die Akzeptanz des deutschen Steuersystems sind die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Kampf gegen Steuerhinterziehung von entscheidender Bedeutung. Die Verhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz sind daher für das Parlament von großem Interesse. Ich bitte deshalb die Bundesregierung, den Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung über Inhalt und Stand der Verhandlungen zu unterrichten. Die Unterrichtung soll insbesondere Auskunft darüber geben, ob mit der geplanten Abgeltungssteuer eine Steueramnestie für deutsche Anleger mit verdeckten Vermögen in der Schweiz verbunden ist. Außerdem bitte ich um detaillierte Informationen über die Bemessungsgrundlage der geplanten Abgeltungssteuer. Diese Informationen sollen eine Einschätzung ermöglichen, ob eine vollständige Erfassung der verdeckten Vermögen oder lediglich eine Abschlagsbesteuerung beabsichtigt ist. Außerdem bitte ich um eine Stellungnahme der Bundesregierung, ob die Schweiz auch zu einem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens ohne Altfallregelung bereit wäre.

Wegen des öffentlichen Interesses an der Besteuerung verdeckter deutscher Vermögen in der Schweiz erlaube ich mir, meine Informationsbitte öffentlich zu machen.



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