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Vergnügungsteuer



Die Vergnügungsteuer ist eine in Teilen Deutschlands örtlich erhobene Steuer. Sie wird auf Basis sogenannter Kommunalabgabengesetze bzw. Vergnügungsteuergesetze der Länder und entsprechende Ortssatzungen, zum Teil auch speziellen Gesetzen (z. B. Spielautomatensteuer) erhoben.


Der Vergnügungsteuer unterliegen die in den Gemeinden und Städten veranstalteten „Vergnügungen“, vor allem Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Filmvorführungen und der Betrieb von Spielautomaten und Unterhaltungsapparaten. Sie wird vom jeweiligen Veranstalter entrichtet.

Die Steuerhöhe wird anhand von Preis oder Anzahl ausgegebener Eintrittskarten, mittels Pauschalbeträgen oder nach typischen Merkmalen ermittelt, wie z. B. bei Veranstaltungen nach der Raumgröße oder bei Spiel- und Unterhaltungsapparaten nach der Anzahl der Geräte. Zusätzlich wird nach Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie nach Standorten der Geräte (in Spielhallen oder an sonstigen Standorten, z.B. Gaststätten) unterschieden.

Quelle: Auszug aus Wikipedia.de – Lesen Sie hier mehr zur Vergnügungsteuer



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