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Verfassungsrechtlichen Zweifel an Elena Projekt



Freiburg (ots) – Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung steht auch „Elena“ wieder in der Kritik, denn das digitale Meldeverfahren in der jetzigen Form verstößt nach Ansicht vieler Experten gegen die Verfassung.



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Somit könnte das gesamte „Elena“-Projekt ins Wanken kommen. Nach Ansicht des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, ließen sich die grundsätzlichen Datenschutzerwägungen der über Jahre entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf „Elena“ übertragen.
„Dies führt dazu, dass „Elena“ in seiner derzeitigen rechtlichen und technischen Form gegen das Verbot der Datenspeicherung auf Vorrat verstößt“, sagt Weichert im Interview gegenüber dem Personalmagazin aus der Haufe Mediengruppe

Auch nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) verstärkt die Entscheidung die verfassungsrechtlichen Zweifel an „Elena“. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe ausdrücklich den Grundsatz der Datensparsamkeit betont und Ausnahmen lediglich zum Schutz von „überragend wichtigen Rechtsgütern“ zugelassen. Davon könne bei „Elena“ nicht die Rede sein, teilt der DStV mit. Das Meldeverfahren diene lediglich dem Bürokratieabbau.


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Bereits am 12. Februar 2010, also noch vor der Entscheidung des BVerfG, äußerte Baden-Württembergs Justizminister Professor Ulrich Goll seine Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit von „Elena“: „Ich halte eine solche umfängliche und auf Vorrat angelegte Datenbank verfassungsrechtlich nur für zulässig, wenn neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Speicherung auch deren Zweck bestimmt ist.“

Das gesamte Interview mit Thilo Weichert sowie eine Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Berthold Hilderink von der Kanzlei Simmons & Simmons lesen Interessierte im Titelthema zu „Elena“ in der kommenden April-Ausgabe des Personalmagazins.


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Weitere Hintergründe stehen ab sofort kostenlos zur Verfügung unter http://www.haufe.de/personal



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