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VdZ-Infobroschüren beschreiben aktuelle MAP- und KfW-Förderprogramme



(ddp direct) Die warmen Sommermonate machen nicht nur gute Laune, sondern bieten die perfekte Gelegenheit die Heizung für den Winter fit zu machen.


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Für alle, die vom geringeren Energieverbrauch profitieren wollen und eine Heizungsmodernisierung planen, gibt es gute Nachrichten: Im Rahmen des Marktanreizprogramms zum Einsatz Erneuerbarer Energien (MAP) wurden im März die Fördergelder erhöht. Auch die KfW-Bankengruppe wartet mit zwei attraktiven Förderprogrammen (152 und 430) aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung auf. Beide Förderkonzepte sind in den VdZ-Infobroschüren Nr. 12 und Nr. 15 übersichtlich und leicht verständlich erklärt. Sie stehen unter www.intelligent-heizen.info kostenfrei zum Download bereit. Sie enthalten die wichtigsten Informationen zu den Förderbeträgen und zu den teilweise bis Jahresende termingebundenen Antragsverfahren. Vor einer Modernisierung sollte allerdings der Heizungs-Check durchgeführt werden. Mit dem standardisierten Verfahren kann der Fachhandwerker nicht nur die Schwachstellen der Heizungsanlage einfach und transparent herausfinden, sondern hinterher auch die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen vorschlagen.

Im Rahmen des MAP wird bei einer energetischen Modernisierung durch den Fachhandwerker der Einsatz von Solarthermieanlagen, Biomasse oder Wärmepumpen gefördert. Den Kesselaustauschbonus erhält man beispielsweise, wenn ein alter Heizkessel gegen einen neuen, effizienten Brennwertkessel mit Solarthermieanlage ausgetauscht wird. Der Bonus beträgt bis zum 30. Dezember 2011 600 Euro, danach 500 Euro. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe, oder Solarthermie plus Biomasse beträgt bis zum 30. Dezember 2011 ebenfalls 600 Euro, danach 500 Euro. Für den Austausch der alten Heizungsanlage gegen eine elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe mit einer Auslegung von 12 kW erhält man einen Bonus von 900 Euro.

Die seit 1. März 2011 geltenden KfW-Programme zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden beinhalten die Förderung von Einzelmaßnahmen bzw. die Kombination von Einzelmaßnahmen. Dies gilt für die Optimierung und Erneuerung der Heizungsanlage, wenn ein Brennwertkessel eingebaut wird sowie für den Einbau und die Erneuerung einer Lüftungsanlage. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können die Förderung als günstige Finanzierung (Programm 152), oder als einmaligen Zuschuss (Programm 430) beantragen. Die KfW-Zuschusshöhe beläuft sich auf bis zu 2.500 pro Wohneinheit bzw. 5 Prozent der Maßnahmen.

=== Fördergelder für Heizungsmodernisierung leicht erklärt ===

Die kostenfreien VdZ-Infobroschüren unter www.intelligent-heizen.info bieten verständliche Informationen rund um die Heizungsmodernisierung sowie zu den aktuellen Fördermitteln.

Die kostenfreien VdZ-Infobroschüren unter www.intelligent-heizen.info bieten verständliche Informationen rund um die Heizungsmodernisierung sowie zu den aktuellen Fördermitteln.



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