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Umzugskosten von der Steuer absetzen – Kosten vom Umzug sind absetzbar



Ein steuerlich relevanter Umzug aus beruflichen Gründen liegt vor, wenn sich der tägliche Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde reduziert. Maßgeblich sind Hin- und Rückfahrt, so dass eine halbe Stunde Fahrzeitverkürzung pro Strecke bereits ausreicht. Zum anderen, wenn eine Versetzung ansteht oder eine doppelte Haushaltsführung vermieden wird.


Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können dann folgende Werbungskosten bei der Steuererklärung abgesetzt werden: Anfallende Transportkosten der Wohnungseinrichtung; Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug entstehen; Miete für die bisherige Wohnung wenn Sie nach dem Umzug noch eine gewisse Zeit leer steht; Maklerkosten für die Wohnungsvermittlung.
Zusätzlich kann für die sonstigen Umzugskosten die Umzugskostenpauschale in Anspruch genommen werden. Diese Pauschale beträgt für Umzüge ab dem 1.7.2009 1.256,00 Euro bei Verheirateten; 628,00 Euro für Ledige. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 277,00 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person. Für eine 4-köpfige Familie beträgt die Umzugspauschale somit 1.810,00 Euro. Darüber hinaus gewährt der Fiskus einen Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Nachhilfekosten von 1.584,00 Euro je Kind.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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